ich habe letztes Jahr bis zum 30.08.13 Vollzeit gearbeitet und demenstprechend Lohnsteuer gezahlt. ( LSK 1 ) Dann habe ich ein Studium begonnen und war nicht mehr Einkommenssteuerpflichtig. Wenn ich nun meine Einkommenssteuererklärung abgebe - werde ich dann nachzahlen müssen oder erhalte ich eine Rückzahlung?
Bin ich Hellseherin? Du schreibst ja keine Zahlen…
Aber voraussichtlich, mal angenommen, Du wurdest auf dem Niveau so versteuert, als ob Du das ganze Jahr gearbeitet hast, gibt es wohl eher was zurück.
Grundsätzlich, wenn Du wenig gezahlt hast und in die Freibeträge gerätst, gibt es auch nichts wieder:wink:) E-Steuer zahlst Du ja erst auf ein Einkommen ab ca 8000 Euro/Jahr.
Für Angestellte gibt es Lohnsteuervereine, Programme und sicherlich auch online-Rechner, wenn Du gut googlest, um Dir eine Prognose zu holen.
Hier wird dir mit den Daten niemand helfen können.
Das letzte Jahr war 2012:wink:
Die Nachzahlung/ Rückzahlung richtet sich schliesslich nach deinem Gehalt.
Besorg dir ne Steuersoftware und trag alles ein. Dann kann meist schon eine relativ genaue Aussage getroffen werden.
Oder mal beim Lohnsteuerhilfeverein anfragen. Ist günstiger als ein Steuerberater.
Da Du nur 8 Monate gearbeitet hast, kannst Du mit einer Erstattung rechnen. Die Höhe hängt ab vom erzielten Einkommen und der Absetzungsbeträge wie Werbungskosten, aussergewöhnliche Belastungen und Vorsorgeaufwendungen.
Hallo,
wenn Du nach dem Arbeitsverhältnis keine Einnahmen mehr hattest,dann auf jeden Fall die Steuererklärung machen und die Rückzahlung einstreichen.
Beim Abzug der Steuer von Deinem Bruttogehalt wird nämlich unterstellt, dass Du dieses Einkommen das ganze Jahr, also 12 Monate erzielst.
Deshalb hast Du zu viel Steuern bezahlt,weil Du nur 8 Monate gearbeitet hast.
Gruß
Reinhard
wenn Ihre Angaben hier komplett sind, wird es eine Steuererstattung werden. Bitte nicht vergessen, die Kosten des Studium auf der Anlage N als Werbungskosten anzugeben!!
Wenn ich meine Einkommenssteuererklärung abgebe - werde ich dann nachzahlen müssen oder erhalte ich eine Rückzahlung?
Das kommt auf das Ergebnis an, das bei der Erklärung herauskommt.
Die Frage kann so nicht beantwortet werden.
Grundsätzlich muss das zu versteuernde Jahreseinkommen ermittelt werden; dann kann aus aktuellen Jahressteuertabellen abgelesen werden wie hoch die Jahressteuer ist. Im Vergleich mit dem, was bereits monatlich durch den oder die Arbeitgeber einbehalten und abgeführt wurde ergibt sich dann eine Nachzahlung oder Erstattung.
Mit freundlichen Grüßen