Hallo, Jemand bezieht seit Januar 2013 Rente wegen voller Erwerbsminderung i.H.v. 350 Euro. Der Rest seines Einkommens ist aufstockende / ergänzende Grundsicherung.
Letztes Jahr hat er vor Eintritt der Rente 6 Monate auf dem 1. Arbeitsmarkt gearbeitet, gibt nun eine Einkommenssteuer-Erklärung ab und erwartet eine Rückzahlung.
Frage: Da diese Rückzahlung sich auf das Jahr VOR dem Rentenbeginn und auch VOR dem ersten Bezug von Grundsicherung bezieht, ist sie demnach anzugeben und wird sie ihm also angerechnet bzw. abgezogen (wenn ja von wem)?
Er ist der Meinung, dass es sich um Vermögen handelt, dass er im Vorjahr erwirtschaftet hat. Außerdem liegt die Rückzahlung unter dem Selbstbehalt von 1600 Euro für Grundsicherungs-Bezieher.
Danke für jeden Hinweis.