Einkommenssteuer: selbstständig&angestellt

Hallo,
gehen wir vom Folgenden aus:
Jemand macht die Einkommenserkärung 2009 und war zu der Zeit selbstständig, hat aber unter 17500 im Jahr verdient. Zusätzlich hat derjenige als Dozent gearbeitet, ca. 4000 Euro im Jahr. Außerdem hatte die Person eine feste Teilzeistelle, bei der im Durchschnitt knapp 800 Euro netto im Monat verdient wurde. Das man was für die Selbstständigkeit nachzahlen muss, ist klar, bei der Dozententätigkeit muss die Person 2000 Euro versteuern (2000 sind frei). Soweit, so gut, WISO Sparbuch sagt, das sind ca. 900 Euro. Wenn man aber nun noch den festen Job eingibt, schuldet man dem Staat plötzlich 3500 Euro??? :-0000
Der Arbeitgeber hat doch die Abgaben getragen, was muss man dann da noch nachzahlen? 2008 war die Situation ähnlich, jedoch hat die Person weniger verdient (700 Euro Nachzahlung). Jedoch gab es da die feste Stelle noch nicht, bzw. war der da noch unter 400 Euro. Wie kommt es nun zu diesem frappierenden Unterschied?? Oder ist dort einen Denkfehler??

Hallo,

die Nachzahlung von 3500,-- kann durchaus sein, wenn das Nebeneinkommen zwar unter 17.500,-- ( das ist ja nur eine ust-liche Grenbze und keine für die Einkommensteuer!!)war! Es wurde nicht geschrieben wie hoch der Gewinn war!
Der Freibetrag für Dozententätigkeit ist 2100,-- - evtl. doch mal zum Steuerberater? WISO ist nur ein Programm, das nur so gut ist wie derjenige, der es bedient!

E.

Hallo,
danke für die Antwort.
Der Gewinn lag brutto bei 16193,00 und netto bei 12-irgendwas.
WISO wurde schon öfters ohne Probleme benutzt.
Wunderlich scheint nur, dass wenn man die Teilzeitstelle probeweise rauslöscht, nur 900 Euro zurückgezahlt werden müssen.
Wieso schlägt diese Teilzeitstelle so ins Gewicht, obwohl die Abnahmen doch bereits vom AG abgeführt wurden???

Hallo!

Im Prinziop hast Du Recht. Für den Teilzeitjob wurden die Abgaben schon über die Lohnsteuer bezahlt.

Aber:

Bei der Berechnung der Lohnsteuer wird dr Grundfreibetrag von rund 8000 berücksichtigt, also für diesen wird keine Lohnsteuer gezahlt. Der ist dann aber „verbraucht“, d.h. ihn gibt es nicht mehr für die beiden selbständigen Tätigkeiten, so dass diese ohne irgendwelchen Freibetrag versteuert werden müssen.

Gruß

Jörg

Danke für den Hinweis.
So ein Scheiß!!! :frowning:(
Wenn man das vorher gewusst hätte… *grummel*

Der Gewinn lag brutto bei 16193,00 und netto bei 12-irgendwas.

Es gibt keinen Gewinn brutto oder netto: die 16000,-- sind die Einnahmen davon ab Ausgaben = Gewinn!

WISO wurde schon öfters ohne Probleme benutzt.
Wunderlich scheint nur, dass wenn man die Teilzeitstelle
probeweise rauslöscht, nur 900 Euro zurückgezahlt werden
müssen.
Wieso schlägt diese Teilzeitstelle so ins Gewicht, obwohl die
Abnahmen doch bereits vom AG abgeführt wurden???

Weil es einen progressiven Tarif gibt und die ESt auf alle Einkünfte berechnet wird!

E.

Danke für Eure Hilfe.

Es gibt am Montag einen Termin beim Steuerberater. :wink: