Ich bin gerade dabei meine Einkommenssteuer für 2008 mit Elster zu machen.
Ich bin Student.
Ich habe 2008 während 4 Wochen einen „Ferienjob“ ausgeübt. Verdient habe ich definitiv weniger als die etwa 8000€ „Freibetrag“, von denen ich schon öfter gelesen habe. Folglich sollte ich die dort gezahlte Lohnsteuer/Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer auch wieder zurückbekommen.
Zudem habe ich im Kalenderjahr 2008 einen Job „auf freier Mitarbeit“ getätigt und im kompletten Jahr rund 500€ verdient.
Dort habe ich jedoch keine Lohnsteuerkarte vorlegen müssen.
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1.) Muss ich die Einkünfte als „freier Mitarbeiter“ bei der Lohnsteuererklärung angeben?
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Könnt ihr mir bitte diese Frage anschaulich erklären? Ich habe keinen blassen Schimmer, ob ich JA oder NEIN anzukreuzen habe.
2.) „Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf
-steuerfreie Zuschüsse (z.B. als Rentner aus der Rentenversicherung) oder
-steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (z.B.sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer) oder
-steuerfreie Beihilfen (Beamte, Versorgungsempänger)“
[JA] / [NEIN]
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3.) Muss ich bei Anlage N (Seite 2) Angaben hierzu machen:
"Es bestand 2008 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus der Tätigkeit
[] als Beamter.
[] als Vorstandsmitglied / GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer.
[]
im Rahmen von Ehegattenarbeitsverträgen, die vor dem 1.1.1967 abgeschlossen wurden
als (z.B. Praktikant, Student im Praktikum) []
Aufgrund des vorgenannten Dienstverhältnisses I der Tätigkeit bestand eine Anwartschaft auf Altersversorgung. []
Die Anwartschaft auf Altersversorgung wurde ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistungen erworben.
(Bei Vorstandsmitgliedern / GmbH·Gesellschafter-Geschäftsführern: Falls nein bitte geeignete Unterlagen beifügen .) []
Im Rahmen des vorgenannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung gezahlt. []
"
Vielen Dank schomal für Eure Mühe!