Hallöchen!
Eine Person bezieht Arbeitslosenhilfe und hat seit November ein Gewerbe (Nebentätigkeit unter 12 Std die Woche und Umsatzsteuer befreit) angemeldet.
Jetzt bekommt sie vom FA eine Einkommensteuererklärung.
Meine Frage: Muß sie die ausfüllen? Sie hat noch keine Einnahmen, sondern nur Ausgaben. Ihre einzige Einnahme ist im Moment die Arbeitslosenhilfe.
Gruß eiszwergin
Hallo Eiszwergin,
Jetzt bekam sie vom FA eine Einkommensteuererklärung.
Meine Frage: Muß sie die ausfüllen? Sie hat noch keine
Einnahmen, sondern nur Ausgaben.
Unabhängig davon, dass die Person sie ausfüllen muss (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen), wäre es nicht sehr gescheit, die Veranlagung bei einem Verlust aus Gewerbebetrieb zu umgehen: Wenn der Verlust nicht veranlagt wird, kann er auch nicht rück- (Regelfall) oder vorgetragen werden. Ob Rück- oder Vortrag sinnvoller ist, hängt davon ab, ob das zu versteuernde Einkommen im Vorjahr oder (voraussichtlich) im Folgejahr höher ist. Wenn der Vortrag mehr bringt, sollte die Beschränkung des Rücktrages beantragt werden. Einzelheiten >> § 10d EStG.
Schöne Grüße
MM