Einkommenssteuer / Umst. beim Handelsvertreter

Wie muss ein Handelsvertreter die Einkommenssteuer berechnen bzw. angeben abzgl. aller anfallenden Kosten die bei seiner Tätigkeit einstanden sind? Entfällt diese eventuell bei einem zu geringem Einkommen?

Wenn die Firma die einen Vertritt die Provision auszahlt, müsste man dies nur in der Einkommenssteuer vermerken oder auch in der Steuererklärung? Müsste man nicht hier wieder auch alle Kosten angeben die einem enstanden sind wie bei der Einkommenssteuer?

Irgendwie gibt es keinen direkt Ansprechpartner für einen Step by Step way zum Handelsvertreter, ist hier der beste Ansprechpartner ein Steuerberater?

Vielen Dank

auch in der Steuererklärung? Müsste man nicht hier wieder auch
alle Kosten angeben die einem enstanden sind wie bei der Einkommenssteuer?

Ja, das ganze nennt sich „Buchhaltung“.

Irgendwie gibt es keinen direkt Ansprechpartner für einen Step by Step way zum Handelsvertreter,

Die Firma, die man vertreten will, sollte einem helfen können. Ansonsten ist es immer sinnvoll, einen Existenzgründerkursus zu besuchen, bevor man sich selbständig macht.

ist hier der beste Ansprechpartner ein Steuerberater?

Ob es der beste ist, ist nicht gesagt, ist ist zumindest jemand, der einem die ersten Hürden nehmen hilft.

Guten Tag,

Wie muss ein Handelsvertreter die Einkommenssteuer berechnen
bzw. angeben abzgl. aller anfallenden Kosten die bei seiner
Tätigkeit einstanden sind? Entfällt diese eventuell bei einem
zu geringem Einkommen?

=> wie jeder andere Steuerpflichtige der BRD gem. Einkommensteuergesetz

Wenn die Firma die einen Vertritt die Provision auszahlt,
müsste man dies nur in der Einkommenssteuer vermerken oder
auch in der Steuererklärung?

=> Also es gibt die Einkommensteuer, Umsatzsteuer usw. Was ist mit Steuererklärung gemeint?

Irgendwie gibt es keinen direkt Ansprechpartner für einen Step
by Step way zum Handelsvertreter, ist hier der beste
Ansprechpartner ein Steuerberater?

Definitiv

Hallo und schönen 2. Advent, jak_Kaiser,

also,ich hole mal ein bißchen aus, damit wird’s verständlicher.
Die „Spielregeln“ für einen Handelsvertreter ergeben sich aus den §§ 84-92c Handelsgesetzbuch (HGB). Siehe http://dejure.org/gesetze/HGB/84.html

Wer also i.S. des § 84 Abs. 1 Satz 1 HGB Handelsvertreter ist, ist selbständiger Gewerbetreibender, hat also ein entsprechendes Gewerbe bei seiner Gemeinde angemeldet oder tut dies, bevor er seine Tätigkeit aufnimmt. Von dieser GewAnmeldung geht i.d.R. eine Kopie automatisch von der Gemeinde an das zuständige Finanzamt. (Die kommen dann schon [mit Fragebögen] auf den HV zu.)

Als Selbständiger erzielt er (hoffentlich) Einnahmen, in diesem Fall als HV Provisionen. Diese werden ihm (im Falle des innerdeutschen Vertragsverhältnisses) mit der gesetzlichen Umsatzsteuer UmSt ausgezahlt.

Er erzielt also i.S. von § 2 Abs. 1 Ziffer 2 des Einkommensteuergesetzes EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb und erhält zusätzlich noch die geltend gemachte UmSt.

Wie muss ein Handelsvertreter die Einkommenssteuer berechnen
bzw. angeben abzgl. aller anfallenden Kosten die bei seiner
Tätigkeit einstanden sind?

Der HV muss keine ESt berechnen bzw. angeben. Das macht das FA.
Er kann mit einigem Sachverstand, und ganz für sich allein, ein bißchen hochrechnen, was da an ESt auf ihn zukommen könnte. Aber ja und klar, er darf die ihm zur Erzielung dieser Einkünfte aus Gewerbebetrieb angefallenen Kosten (im Rahmen der Steuergesetzgebung) gegen diese aufrechnen. Z.B. und vereinfacht dargestellt: erzielte Provisionen = 6.000 € (netto, ohne MwSt), dagegen stehen Aufwendungen (netto, ohne MwSt) für den Geschäftsbetrieb (z.B. Auto, Telefon) von 3.000 €, verbleibt also ein Überschuß von 3.000 €. Diese würden nun als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in seine ESt-Erklärung einfliessen.

Entfällt diese eventuell bei einem zu geringem Einkommen?

Die Beantwortung dieser Frage hängt von seinen gesamten Einkünften und den abzugsfähigen Kosten dafür ab. Hätte er insgesamt über das ganze Jahr 2010 hinweg ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 8.004 € und weniger erzielt, müsste er keine ESt bezahlen bzw. er erhielte die gezahlten Vorauszahlungen auf entsprechenden Antrag (=Einkommensteuerklärung) zurück.

Das alles betrifft nur die Einkommensteuer und hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.

Wenn die Firma die einen Vertritt die Provision auszahlt,
müsste man dies nur in der Einkommenssteuer vermerken oder
auch in der Steuererklärung? Müsste man nicht hier wieder auch
alle Kosten angeben die einem enstanden sind wie bei der
Einkommenssteuer?

Ich vermute, dass sich diese Passage auf das Thema Umsatzsteuer bezieht. Falls nein, bitte ich um Aufklärung, was damit gemeint ist. Falls ja, ergibt sich folgendes:

Der HV erhält mit seiner Provision (quasi treuhänderisch) auch die UmSt. Er ist somit verpflichtet zu einem Stichtag die erhaltene UmSt an das FA abzuführen (zu überweisen). Er darf aber die von ihm gezahlte MwSt für die angefallenen Kosten abziehen bzw. gegenrechnen. Bei obigem Beispiel (auch wieder vereinfacht) würde sich ergeben: 6.000 € Provision = 1.140 € zusätzlich erhaltene UmSt und 3.000 € anerkannte Kosten = 570 € zusätzlich gezahlte MwSt, ergibt eine Differenz von 570 €, die an das FA als UmSt abzuführen wären.

Wie das ganze technisch abläuft, mit Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich/vierteljährlich) und Umsatzsteuererklärung für das (zurückliegende) Jahr X, sollte m.E. der HV bei eigenem Nichtwissen besser einem Steuerberater seines Vertrauens überlassen.

Irgendwie gibt es keinen direkt Ansprechpartner für einen Step
by Step way zum Handelsvertreter, ist hier der beste
Ansprechpartner ein Steuerberater?

Ich habe mal den Begriff „Handelsvertreter“ gegoogelt und an Platz 7 der Trefferliste (nach den aktuell zwei Anzeigen) die CDH entdeckt. Siehe http://www.cdh.de/. Vielleicht findet der HV da ja noch mehr zu seinem Thema. Unter der Rubrik Verband findet er in der Navigation die Landesverbände, vielleicht ist da einer in seiner Nähe, oder er ruft einfach mal an. Die sind wohl Spezialisten für HV (analog zur Fleischer-, Bäcker- und Schornsteinfegerinnuung oder einem Arbeitgeber-, Wirtschaftsverband für z.B. Einzelhändler oder Gastronomiebetriebe), vielleicht auch in Sachen Steuern für HV.

Ansonsten, klar gilt für den HV: Frag’ doch mal die Maus (ähm, ich meine natürlich den Steuerberater seines Vertrauens). :wink:)

Auch ein ExGrü-Kurs über die örtliche IHK kann nicht schaden und Wissen vermitteln. Kostet je nach IHK Geld, wie so vieles im Leben.

Diese Antwort ist jedenfalls kostenfrei, aber hoffentlich nicht umsonst. :wink:)

Vielen Dank

Bitte, noch einen schönen Abend und viele Grüße
RaBra