Einkommenssteuer und Selbstbehalt Dienstwagen

Hallo, ich habe seit Jahren eine Frage zu meiner Einkommenssteuer:
Stand der Dinge:
Ich habe einen Dienstwagen (auch zur privaten Nutzung) sowie eine passende Tankkarte.
Da mein Arbeitsplatz 75 km entfernt ist habe ich auch eine Zweitwohnung (150€ Miete + Strom). Ich bin verheiratet und habe Kinder.
Jetzt bezahlte ich für meinen Dienstwagen auch noch einen Selbstbehalt von ca. 150€.
Frage:
Ich setze bisher nur die Zweitwohnung mit 150€ ab. Hier bin ich mir auch nicht sicher, ob ich nicht noch eine weitere Pauschale absetzen könnte?
Ich habe auch gehört, dasss ich irgendwie den Selbstbehalt meines Dienstwagens bei Familienheimfahrten geltend machen kann.
Wie soll dies funktionieren?

Danke
Melf

Hallo,
Bei doppelter Haushaltsführung kann man folgende Kosten steuermindernd geltend machen:

0,30 Euro je gefahrenem Kilometer für die erste und letzte Fahrt der Anreise zwischen neuer und alter Wohnung,
0,30 Euro je Entfernungskilometer zwischen alter Wohnung und Betriebsstätte für die Wochenendheimfahrten (einfache Strecke).
Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 6, 12 bzw. 24 Euro bei Abwesenheit von mehr als 8, 14 bzw. 24 Stunden vom Hauptwohnort in den ersten drei Monaten der doppelten Haushaltsführung,
Warmmiete einer Zweitwohnung bis zu einer Größe von 60 m2
(bei größeren Wohnungen ist mit Kürzungen zu rechnen),
Hotelunterkunftskosten in voller Höhe,
alle Umzugskosten in die zweite Wohnung,
Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung kann man bis zu einem Preis von 475,60 Euro (einschl. 16 % MWSt.) sofort abziehen, den Preis teurerer Anschaffungen verteilt man über die Jahre der Nutzungsdauer,
Besuchskosten der Angehörigen akzeptiert der Fiskus immer dann, wenn der Berufspendler aus Krankheits- oder beruflichen Gründen nicht nach Hause fahren kann.
Hoffe konnte Dir helfen
Guten Rutsch

Frage:
Ich setze bisher nur die Zweitwohnung mit 150€ ab. Hier bin
ich mir auch nicht sicher, ob ich nicht noch eine weitere
Pauschale absetzen könnte?
Ich habe auch gehört, dasss ich irgendwie den Selbstbehalt
meines Dienstwagens bei Familienheimfahrten geltend machen
kann.
Wie soll dies funktionieren?

Lieber Melf,

bei Dienstreisen oder ständig wechselnden Einsatzstellen können Familienheimfahrten geltend gemacht werden. Beim Zweitwohnsitz handelt es sich i.d.R. um reguläre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Unterschied besteht in erster Linie in der Höhe der Kilometerpauschale (30 cent je Entfernungskilometer). Einzutragen in Anlage N Seite 2.
Verpflegungsmehraufwendungen können nur bei wechselnden Einsatzstellen oder innerhalb der ersten 3 Monate geltend gemacht werden. Insofern dürften diese wegen der Zweitwohnung nicht greifen.

Hallo, Dienstwagen ;Zweitwohnung

Frage:

Ich setze bisher nur die Zweitwohnung mit 150€ ab. Hier bin
ich mir auch nicht sicher, ob ich nicht noch eine weitere
Pauschale absetzen könnte?
Ich habe auch gehört, dasss ich irgendwie den Selbstbehalt
meines Dienstwagens bei Familienheimfahrten geltend machen
kann.
Wie soll dies funktionieren?

Danke
Melf

Hallo Melf,
bezüglich der Wochenendheimfahrten gilt folgendes:
Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können Sie die wöchentlichen Heimfahrten mit der Entfernungspauschale ab dem ersten Entfernungskilometer absetzen. In diesem Fall gilt die Abzugsbegrenzung auf einen Gesamtbetrag von 4.500 Euro im Jahr - wie bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - nicht.
Wenn der Wert der Zuzahlung nicht in die 1%-Regelung eingeht, dann kann man die Zuzahlung auch nicht geltend machen, aber wenn doch, dann:
Steuererklärung:
Hat ein Arbeitnehmer Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines vom Arbeitgeber für Dienst- und Privatfahrten überlassenen Fahrzeugs geleistet, können diese Zuzahlungen als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn der Nutzungsvorteil für die Privatnutzung des Arbeitnehmers nach der 1 %-Regelung im Rahmen der Lohnbesteuerung angesetzt wird. (d.h. wenn der volle Wagenpreis versteuert wurde). Eine Aufteilung der Zuzahlung im Verhältnis der privaten zu den beruflichen Fahrten kommt nicht in Betracht (BFH, Urteil v. 18.10.2007, VI R 59/06, BFH/NV 2008 S. 284).
Gruß
zeichevadda

Hallo zeichevadda,

danke schon mal für die Antwort! Sie ist sehr hilfreich.
Ich habe auch schon versucht diesen Selbstbehalt als Sonderausgabe abzusetzen. Dies wurde aber von der Einkommenssteuerbehörde abgelehnt.
Ich habe schon etliche Seiten im Internet durchgeschaut, aber nichts wirklich Passendes gefunden.
Mein Fall ist nochmal detailiert folgender:

  1. Wagen (kostet 38.000€) wird über 1% Regel abgerechnet ->380€
    2.Selbstbehalt (an Arbeitgeber direkt über Lohnabrechnung überweisen) ist monatlich 130€.
  2. Fahrt zur Zweitwohnung sind einfach 3km (wird aber irgendwie nicht steuerlich berücksichtigt).
  3. Heimfahrt ist einfach 80km (habe ich nichts abgesetzt, da ja nur die ersten 3 Monate möglich).
  4. Kosten des Wagens im Leasing sind 580€ für den Arbeitgeber.
  5. Kosten für Benzin etc. (bezahlt Arbeitgeber über Tankkarte) sind monatlich ca. 300€.

So, und jetzt habe ich bei der letzten Steuererklärung als Selbstbehalt für meinen Dienstwagen die 130€ für 12 Monate (-> 1560€) als Sonderausgabe eingetragen.
Wurde abgelehnt!
Was ist daran dann falsch?
Du hast es doch auch oben so erklärt, oder?

Danke nochmal vorab und einen guten Rutsch!
Melf

Hallo Melf,

ich denke das Problem ist, dass der Eigenanteil am Dienstwagen keien Sonderausgaben sondern Werbungskosten in der Anlage N darstellen. Wenn du diese in der Anlage N einträgst, dann dürfte es akzeptiert werden.
Gruß
zeichevadda