Einkommenssteuer unterstützung bedürftiger

Guten Tag!

Ein bis märz 2012 im ausland lebender ehemann wurde dort von seiner in d lebenden und arbeitenden frau finanziell unterstützt, bei der einkommenssteuererklärung sagte ihm der angestellte des FA dies könnte nicht berücksichtigt werden, da für 2012 das ehegattensplitting gelten würde.
was hat ehegattensplitting mit unterstützung bedürftiger zu tun?
steuerklasse wurde im märz 2012 von 2 auf 3 geändert, es geht um zahlungen jan+feb. 2012

entweder Splittingtabelle oder Grundtabelle mit Unterstützung für 2 Monate als aoBelastung - beides geht nicht - und Splitting ist günstiger!