Einkommenssteuer Wegeunfall

Guten Tag,
Hallo,
ich habe eine Frage ! ! !
Ich hatte auf dem Weg zur Arbeit einen Wegeunfall
einen 2005 mit SB bezahlt
einen 2007 an den geschädigten persönlich entschädigt!
Ich habe vergessen die Belege in meiner Einkommenssteuer anzugeben
Die Bescheide sind bereits rechtskräftig
Gib es da noch eine Möglichkeit das mir diese Unfälle erstattet werden? Evtl. wegen der Pendlerpauschale?
Danke

Leider kann ich Dir nicht weiterhelfen. Ich frage in so einer Situation zuerst immer den Sachbearbeiter vom Finanzamt.

H. Schneider

Naja, man sagt: Versuch macht klug.
Aber wenn die Bescheide rechtskräftig sind und keine NEUEN Tatsachen vorliegen, sieht das schlecht aus.
Ist denn der 2007er Bescheid mit der geänderten Pendlerpauschale auch rechtskräftig?

Naja, man sagt: Versuch macht klug.
Aber wenn die Bescheide rechtskräftig sind und keine NEUEN
Tatsachen vorliegen, sieht das schlecht aus.
Ist denn der 2007er Bescheid mit der geänderten
Pendlerpauschale auch rechtskräftig?

Hallo
ich habe nur den allgemeinen blabla der auf meinen bereits geänderten Bescheid von der Pendlerpauschale ist.
Hilft dir das oder soll ich es dir einscannen und per mail schicken?
Danke

Nein, die Frage ist nur, ob er vom 26.11.2009 oder neuer ist? Falls ja: Einspruch einlegen, falls nein: dumm gelaufen.

Nein, die Frage ist nur, ob er vom 26.11.2009 oder neuer ist?
Falls ja: Einspruch einlegen, falls nein: dumm gelaufen.

Nein der ist vom 16.2.2009 da steht was von vorläufigkeit ! aber ich hab schon wegen der pendlerpausch. was zurückbekommen!
meinst bekomm ich da noch was für 2007?

nein

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Hallo
Grundsätzlich kann man Wegeunfälle bei der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Hierbei zählt der Zeitpunkt, wann der Schaden beglichen, d.h. bezahlt wurde und nicht wann der Unfall war. Für 2005 sehe ich da keine Chance mehr dies noch geltend zu machen. Für 2007 wenn du noch keinen Jahressteuerbescheid erhalten hast, geht es noch oder wenn die Zahlung erst 2008 war, dann für 2008. Wenn du jedoch bereits einen Bescheid über Einkommenssteuer erhalten hast, dann hat man nur einen Monat Zeit diesem zu widersprechen.
Es gibt jedoch einen Trick, den du aber mit deinem Finanzamtsbeamten oder Steuerberater erst besprechen solltest:
Mache eine Selbstanzeige wegen falscher Angaben z.B. Überhöhte Entfernungspauschale. Dann wird der Steuerbescheid von Seiten Finanzamt evtl. Neu erstellt. Dann läuft die Frist von einem Monat erneut. Problem: Es ist nicht sicher, ob du dann die Unfallkosten vorbringen darfst.
Grüße
Zeichevadda

Hallo,
wenn die Bescheide Rechtskräftig sind liegt es im Ermessen des FA ob es Nachmeldungen akzeptiert.
Ich würde die Beträge dem FA nach melden mit der Bitte um Berücksichtigung. Die Meldung würde ich Persönlich machen oder meinen Sachbearbeiter anrufen und fragen.
mfg
Ben