Einkommenssteuererklärun

Einkommensteuererklärung

Hallo,

Ich hätte mal eine kleine Frage und zwar:

Ich bin derzeit in einer Ausbildung und habe vor kurzem ein Sparbuch von meiner Oma bekommen, da steht drin, dass die Zinsen Einkommensteuerpflichtig sind.
MUSS Ich eine Einkommenssteuererklärung in dem Fall abgegeben oder muss ich nicht?

Viel dank schon mal im voraus!

Hallo,
es richtet sich nach der Höhe der Zinsen. Bis 801 € Zinsen sind diese steuerfrei. Sind die Zinsen über
801 € wird die darauf anfallende Steuer (Zinsabschlagsteuer)von der Sparkasse an das Finanzamt
abgeführt. Den abgeführten Betrag (Steuer) kann über die Einkommensteuererklärung wieder geltend gemacht werden, d.h. man kann sie zurückbekommen, wenn das
Einkommen entsprechend ist. Die Abgeltungssteuer wird dann mit der zu zahlenden Einkommensteuer verrechnet.

Grüße tilgba

Danke für die schnelle Antwort! Ich hatte 1200€ zinsen! Da wurde KEST (Kapitalertragssteuer) abgezogen! Also bin ich nicht weiter verpflichtet noch irgendwo etwas zu melden?
liebe Grüsse
Thomas

hallo,
du musst keine einkommenssteuererklärung abgeben. bei der bank musst du einen freistelllungsantrag stellen. dann sind zinseinnahmen bis 802 euro/jahr steuerfrei. falls du mehr einnimmst, führt die bank die steuern ab.

viele grüße
maria

HALLO, KURZ ZU DEINER FRAGE.

  1. ZUNÄCHST IST EINMAL ZU KLÄREN IN WELCHER HÖHE
    DAS SPARGUTHABEN IST. (HIER KÖNNTE NÄMLICH SCHENKUNGSSTEUER ANFALLEN…ABER, DA MÜSSTE ES SICH
    UM EINEN SEHR SEHR HOHEN BETRAG HANDELN)

  2. AUF WEN LAUTET DAS SPARBUCH NAMENTLICH?

  3. GRUNDSÄTZLICH WIRD FÜR GUTGESCHRIEBENE ZINSEN
    SEIT 2009 KEINE EINKOMMENSTEUER ERHOBEN, SONDERN…
    VON DEN GUTGESCHRIEBENEN ZINSEN WERDEN 25 % ABGELTUNGSSTEEUER DIREKT EINBEHALTEN PLUS SOLIZUSCHLAG.
    DAMIT IST DIE ANGELEGENHEIT NORMALERWEISE ERLEDIGT.

  4. SOLLTE DAS SPARBUCH AUF DEINEN NAMEN LAUTEN UND
    DU HAST EIN EIGENES EINKOMMEN, SO MÜSSTE MAN RECHNEN,
    OB DU EINE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG ABGIBST, WEIL
    DEIN PERSÖNLICHER STEUERSATZ UNTER 25 % LIEGT UND DU
    SOMIT ZUVIEL ABGELTUNGSSTEUER EINBEHALTEN BEKOMMEN HÄTTEST, DIE DU ÜWER DIE EST-ERKLÄRUNG WIEDER ZURÜCK
    BEKOMMST.

WENN DU MIR NOCH NÄHERE ANGABEN MACHST KANNST DU DICH
WIEDER MELDEN. ICH GEBE DIR GERNE AUSKUNFT. AUCH EIN
RECHENBEISPIEL KÖNNTE ICH DIR LIEFERN:

ANSONSTEN
Liebe Grüße
Helmut

Hallo,

eigentlich konnte Deine Oma nicht ohne Einwilligung deiner Eltern ein Sparbuch eröffne. Somit müsste eigentlich ein Freistellungantrag ausgefüllt sein. Sind den nur Zinsen auf dem Sparbuch oder ist Kapitalertagsteuer einbehalten worden???
Wenn nicht, dann brauchst Du nur eine Steuererklärung abzugeben, wenn die Zinsen insgesamt (von all Deinen Sparbüchern) mehr als 800 Euro sind.

Hallo,

Ich habe 1200€ Zinsen bekommen.
Es wurde aber eine Kapitalertragssteuer von der Bank abgezogen,
Hat sich das dann damit erledigt?

MfG
Thomas

Vielen dank für die schnelle Antwort!
Das Sparbuch hat meine Oma 1993 auf meinen Namen angelegt, deshalb ist ja nicht wirklich eine Schenkung! Die Zinsen waren 1200€ aber auf dem Sparbuch sieht man auch das Kapitalertragssteuer und Soli abgegangen sind! Verdiene derzeit als Azubi 720€ netto bzw. 920€ brutto.

MfG

Thomas

So gesehen hat sich die Steuer für die Zinsen erledig. Wenn Du aber in der Ausbildung bist und ein geringes Einkommen hast, könnte es sein das es schlau wäre eine Steuererklärung abzugeben und ggf. die gezahlte Kapitalertragsteuer teilweise oder ganz zurückzubekommen. Zahlst Du für Deine Ausbildungsvergütung Lohnsteuer?

Wenn die Ausbildungsvergütung ./. Werbungskosten + Zinsen ./. Sonderausgaben unter 14.000 Euro liegt, solltest Du eine Steuererklärung abgeben. Anders gesagt, wenn Du schon Lohnsteuer zahlst solltes Du sowieso eine Steuererklärung abgeben.

Du kannst Dir von Finazamt „Elster“ herunterladen und die Werte mal erfassen, bei der Berechung kannst Du sehn was passiert.

Gruß Brigitte

Sie können die Zinsen mit einem Freistellungsauftrag bis z.Zt. 801 Euro freistellen. Dann müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Bei Zinsen die oberhalb des Freibetrages liegen zieht die Bank Ihnen automatisch Kapitalertragsteuer ab. Dann sollten Sie eine Steuererklärung abgeben, um sich diese ggf. zurückzuholen. Sollte Ihre Ausbildungsvergütung oberhalb des Grundfreibetrages liegen (ca. 900 Euro monatlich brutto) wären Sie zusammen mit den Zinseinnahmen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, dann könnte es (theoretisch) sogar zu einer Nachzahlung kommen.

HALLO THOMAS,
SPRECHEN WIR MAL ZUNÄCHST NUR ÜBER DAS KALENDERJAHR
2010. DENN DAS IST IM MOMENT NOCH DAS JAHR, FÜR DIE
WIR UNS DEINE PERSÖNLICHE STEUERSITUATION BETRACFHTEN KÖNNEN.

  1. EINE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG MUSST DU N I C H T
    ABGEBEN. DENN, VON DEN ZINSEN WURDE DIE ABGELTUNGSSTEUER VON 25 % UND DIE SOLIDARITÄTSABGABE
    VON 5,5 % AUF DIE STEUER DIREKT VON DER BANK EINBEHALTEN. AB DEM JAHR 2009 IST DAS SO GEREGELT,
    DASS DAMIT DIE ZINSEN MIT STEUER ABGEGOLTEN SIND.

2.WURDE VON DIR FÜR DAS JAHR 2010 EIN FREISTELLUNGSUAF
TRAG (MAX. 801 EURO) AN DIE BANK ERTEILT ???

  1. WERDEN DIE ZINSEN AUF DEM SPARBUCH ZUM JAHRESENDE
    (31.12.) GUTGESCHRIEBEN ?

  2. WENN DU KEINEN FREISTELLUNGSAUFTRAG ERTEILT HAST,
    SO SOLLTEST DU DAS SOFORT FÜR 2011 NACHHOLEN UM NICHT
    UNNÖTIG AUF CA. 200 EURO ZINSGUTSCHRIFT ZU VERZICHTEN.

5.WENN DU IN DEN JAHREN DEINER AUSBILDUNG
(KÄME AB 2007 INFRAGE) VON DEINEM AUSBILDUNGSBETRAG
ODER EVTL. ANDEREN EINNAHMEN-AUSSER DER ZINSEN-
LOHNSTEUER EINBEHALTEN BEKOMMEN HAST, SO KÖNNTEST DU
NOCH NACHTRÄGLICH EINE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUJNG ABGEBEN, WODURCH DU DANN GGF. NOCH EINE STEUERERSTATTUNG BEKOMMEN WÜRDEST, DA DEIN PERSÖNLICHER
STEUERSATZ UNTER DEN 25 % ABGELTUNGSSTEUER LIEGT.

NOCHMAL ZUM KERN DEINER FRAGE:

IN DEINER SITUATION IST FÜR 2010 KEINE EINKOMMENSTEUER-
ERKLÄRUNG ABZUGEBEN.
WICHTIG HIERBEI WÄRE ZU ERWÄHNGEN; OB DU EINEN FREISTELLUNGSAUFTRAG ABGEGEBEN HAST, DENN SONST
VERSCHENKST DU MINDESTENS CA. 200 EURO.

BEI WEITEEN FRAGEN HELFE ICH DIR GERNE.

LIEBE GRÜSSE

Helmut

Unterlagen die Zinsen bereits der Abgeltungssteuer oder hast du einen Freistellungsauftrag ausgefüllt, sind die Zinsen abgegolten und du musst keine EStE mehr abgeben. Da dein Gehalt als Azubi wahrscheinlich noch unter dem Grundfreibetrag von 8004€ (netto) liegt, könntest du dir die Abgeltungssteuer, sofern sie von der Bank vereinnahmt wurde, durch die Erklärung zurückholen.
VG

Hallo,
doch über die Einkommensteuererklärung Anlage KAP kann
die zuviel gezahlte Abgeltungsteuer zurück gefordert
werden. Als Auszubildener ist das Einkommen wohl nicht so hoch, es würde sich wahrscheinlich lohnen. Für die
Anlage KAP benötigt man die Bescheinigung von der Spar-
kasse, aus dieser geht alles hervor zur Eintragung der
Daten auf die Anlage KAP. Man kann natürlich auch verzichten, dann macht man eben nichts.

Grüße tilgba

Hallo,
ohne den Vorgang, die genauen Zahlen zu kennen, kann man das so nicht beantworten.
Die Frage ist:
a) wieh hoch ist das Einkommen aus der Ausbildungsvergütunt u. wie hoch sind die Zinserträge des Jahres.
Viel wichtiger jedoch in Ihrem eigenen Interesse wurden Ihnen Einkommensteuer, Kist u. Soli einbehalten.
Ich könnte mir vorstellen, dass da evtl. eine Steuererstattung möglich ist.
Gruß
Dieter

Hallo,

stimmt, Zinsen sind grds steuerpflichtig.
Sind auf dem Sparbuch jedoch nur Zinsen ausgewiesen, ohne Zinsabschlag und Soli, ist die Sache erstmal erledigt.
Ist jedoch Zinsabschlagsteuer einbehalten worden, würde ich eine ESt-Erklärung beim FA einreichen und einen Antrag auf Günstigerprüfung (Anlage KAP, Zeile 4) zu stellen.
Denn wenn alle Zins-EK

Hallo,

Ich bekomme 912€ Brutto im Monat, so wie die Leute geschrieben haben liege ich damit über dem Grundfreibetrag oder? Sobald ich über dem Grundfreibetrag bin bzw. Fest angestellt bin muss ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben? Oder versteh ich das falsch?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas

Hallo Thomas,

wird denn Steuer vom Arbeitslohn einbehalten? Wie hoch ist der Arbeitslohn im gesamten Jahr? Ist das zu versteuernde Einkommen (AL ./. WK ./. Sonderausgaben (Versicherungen, Kirchensteuer, Spenden, etc) ./. außergewöhnliche Belastungen) höher als der Grundfreibetrag? Wenn ja, dann fällt ESt an.
Aber allein das Brutto sagt also noch nix über die Höhe des zu versteuernden Einkommens aus.
Wg Festanstellung muß erstmal niemand eine ESt-Erklärung abgeben. Auch ein Brutto-Al von 50.000 führt nicht automatisch zu einer Pflichtveranlagung.
Sind nur EK aus nichtselbständiger Arbeit vorhanden, muss erstmal keine Erkl abgeben werden.
Kommt aber z.B. Arbeitslosengeld dazu oder man hat die Steurklassen III/V oder …, dann muss eine Erkl abgeben werden.
Sicherlich lässt sich zu dem Thema ausführliche Literatur im www finden. Würde dort erstmal ein bischen recherchieren und mich nicht gleich verrückt machen :wink:.

Viele Grüße hjs

Das ist gar nicht so einfach zu beantworten.

  1. Wenn nur Einnahmen nach § 19 (also Nichtselbständige Tätigkeit) und Kapital (§ 20) vorhanden sind, dann muss keine Steuererklärung abgegeben werden.

  2. Wenn ein Freibetrag eingetragen wurde (Formular von der Bank) dann würde ich auch nichts tun, wenn keine Einbehaltungen vorgenommen wurden.

  3. Wurde Geld einbehalten und Sie haben weniger als ca. 8.000 EUR Einkünfte im Jahr, dann rentiert sich die Einkommensteuererklärung für Sie.

Hoffe, dies hat Ihnen geholfen.

Mit der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge sind die Steuern bezahlt. Mit Abgabe einer Einkommensteuererklärung würde das Finanzamt lediglich prüfen ob zu viel gezahlte Steuer an Sie zu erstatten wäre.