Einkommenssteuererklärung

Person A und Person B wohnen in Rheinland-Pfalz.
Person A arbeitet in NRW, bewohnt hier eine Zweitwohnung und wird steuerlich an seiner Arbeitswohnsitz verwaltet.
Person B wird an ihrem Wohnort steuerlich verwaltet.

Wenn beide nun heiraten, wie ist das dann mit der Einkommenssteuererklärung?
Wo wird diese dann bei einer gemeinsamen Veranlagung dann abgegeben? In NRW,weil der Ehemann ja immer der Antragssteller ist?

Oder wird aufgrund der unterschiedlichen Finanzämter eine geteilte Einkommenssteuererklärung verlangt???

Gruß Ina

Hallo Ina,

am gemeinsamen Familienwohnsitz der Eheleute.

Gruß
Lawrence