Einkommenssteuererklärung

Hallo, ich bin verbeamteter Lehrer. Mein Sohn (20 Jahre) lebt in meinem Haushalt, hat kein Einkommen und studiert im Erststudium. Wo kann ich die Kosten für´s Studium geltend machen, unter Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen bei mir? Oder sollte er selbst eine Steuererklärung abgeben, obwohl er kein Einkommen hat und in absehbarere Zeit auch keins haben wird?
Hat jemand eienen Tipp für mich?

Wenn er keine Leistungen bezieht und für ihn Kindergeld gezahlt wird ist er mit der Einkommenssteuererklärung durch Sie mit abzurechnen. Kosten durch das Studium wird unter außergewöhnlihce Belastungen abgerechnet und sonstige Kosten wie Wege zum Studium unter Werbungskosten abrechnen.