Einkommenssteuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,
im Rahmen der Erstellung unserer Einkommenssteuer-
erklärung 2009, Anlage V (Vermietung+Verpachtung)haben wir die entsprechenden Verwalterabrechnungen,die in 8/2009 von der Eigentümerversammlung bestätigt/ge-
nehmigt wurden, herangezogen. Diese Abrechnung beinhaltet logischerweise den Abr.-Zeitr.:01.01.2008
-31.12.2008.Aus der Verwaltungsabrechnung resultierende Differenzen wurden dann spätestens in 9/2009 ausgeglichen.
Andere Instandhaltungskosten, die nur unser Sonderei- gentum in 2009 betraf, haben wir in der Anlage V in 2009 eingetragen. Diese Vorgehensweise praktizierten wir seit Jahren ohne Beanstandung durch das Finanzamt.
Mit dem Steuerbescheid 2009 wurde uns plötzlich mitgeteilt,dass die von der Verwaltung ausgewiesenen Instandhaltungskosten (Gemeinschaftseigentum) ja in 2008 anfielen und somit für 2009 nicht akzeptiert werden(nach §11 desEstG)!
Auch unseren Einwand, dass wir erst in 8/2009 (im Rahmen der Eigentümerversammlung) über die angefallen-
den Instandhaltungskosten 2008 informiert und diese auch dann erst bestätigt werden, wurde vom Finanzamt nicht akzeptiert!
Für uns ergibt sich die Frage, ob sich entweder zwischenzeitlich die gesetzlichen Bedingungen geändert,oder haben wir seit Jahren eine „falsche Steuererklärung“ verfasst??
Für Antworten danken wir im voraus!

RB

Da muss ich passen, leider!
Viel Erfolg bei der Klärung
Grüße
Ursula

Hallo Herr Berg,
leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
Gruß
H. Meier

Sehr geehrter Berg,

Meines Erachtens hat sich nichtsverändert!Genaueres kann ich Ihnen zu meinen Bedauern auch nicht dazu erklären!da ich aus eigener Erfahrung weiß wie das Finanzamt einem gerne im Wege steht,kann ich ihre Missgunst gut verstehen!
Ich würde aber weiterhin immer Einsprüche schreiben oder einen Einkommensteuerhilfeverein zu Rate ziehen
Es müsste aber möglich sein das immer noch absetzen zu können!Vielleicht bei Wohnverwaltung mal Nachfragen,ob die Ihmen nicht schriftlich bestätigen können,dass es erst 2009 kam?!Es könnte aber auch möglich sein das sie das nicht anerkennen,weil es ihr Sondereigentum war und es die Feststellgrenze von dem Wert überschritten hat…wie gesagt am besten noch mal ne Steuerhilfe bzw. Ein Verein zu Rate ziehen…denn so genau kann ich ihnen da auch nicht weiterhelfen!hoffe natürlich das Sie etwas mit meiner Antwort anfangen können!!!

Mit freundlichen Grüssen

Anja Lange

Guten Tag,
leider kann ich Ihnen in diesem Fall nicht helfen.
Viele Grüße

meiner Ansicht nach ist das Datum der Rechnungslegung maßgebend, nicht der Zeitraum in dem die Kosten entstanden sind!

Die Antwort habe ich per e-mail geschickt.

Gruß

der Petz

Hallo,
das Finanzamt hat grundsätzlich recht.
Daher können Wohnungseigentümer, die eine Wohnung vermieten, ihre Steuererklärung auch erst dann endgültig abgeben, wenn die Verwalterrechnung vorliegt.
Eine andere Möglichkeit wäre, die Steuererklärung schon mal abzugeben, aber ohne diese Angaben.
Kommt der Steuerbescheid, muss man Einspruch einlegen und beantragen, dass der Einspruch bis zur Hausverwalterabrechnung ruhen soll.

Gruß
der Petz