Einkommenssteuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin 22 und mache dieses Jahr für letztes Jahr das erste mal eine Steuererklärung.

Ich habe mir beim Finanzamt schon alles eingeholt.
Dazu wären aber meine Fragen, was kann ich alles absetzen?

  • Impfung( Für Arbeit Hepatitis B)?
  • KFZ Versciherung?
  • Bereitschaftsfahrten? (Das sind Fahrten mit dem eigenen Auto innerhalb der Bereitschaft zum Treffpunkt)
  • Bewerbungskosten?
  • Anwaltskosten? Arbeitsklage gegen ehem. Arbeitgeber geführt. Hatte aber Prozesskostenbeihilfe?
  • Kontoführungsgebühr?
  • Was für Arbeitsnmittel?

Nun habe ich mir ja diese Blätter vom Finanzamt geholt aber ichs ehe dort keine Zeilen wo ich z.B. KFZ Versicherung oder Bewerbungskosten oder Arbeitsmittel absetzen kann.

Wie mache ich das? ich wäre über eine Antwort sehr dankbar.

Lg

Ronny

Hallo Ronny,
zu deinen Fragen:
-Hepatitis Impfung muss dein arbeitgeber bezahlen, wenn Sie beruflich bedingt ist.
-Autohaftplicht und Insassenenunfall unter Sonderausgaben im Mantel
-Bereitschaftsfahrten sollte der Arbeitgeber übernehmen, wenn nicht kannste versuchen die Kosten vom Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung erstattet zu bekommen.
-Bewerbungskosten ja, alle Ausgabenbelege dazu vorlegen,für Porti würde ich 1,45 Euro pro Brief ansetzen.
-Anwaltskosten Nein

  • Kontoführungsgebühr, alle Kosten (warum wählst Du keine Bank mit kostenlosem Girokonto bei Gehaltseingang?)
    -alle arbeitsmittel, daß sind die Sachen die Du in Zusammenhang mit deiner arbeit brauchst, Liste kannst Du googlen.
    Ansonsten schlage ich vor die Erläuterungen zu den einzelnen Formularen durchlesen, da ist vieles aufgeführt was Du angefragt hast, z. B. Eintrag von Versicherungen, bewerbungskosten u.a.
    Viel Spass beim Ausfüllen!

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

hallo,

Dazu wären aber meine Fragen, was kann ich alles absetzen?

  • Impfung( Für Arbeit Hepatitis B)?

wenn beruflich berdingt, zwingend vorgeschrieben und von der kk oder betriebs-kk nicht übernommen (solche dinge übernimmt normalerweise der arbeitgeber!)

  • KFZ Versciherung?

ja, sofern mit dem kfz zur arbeit gefahren wird. dto die einfachen kilometer wegstrecke (pauschal 0,30euro je km, oder aber kosten exakt nachweisen)

  • Bereitschaftsfahrten? (Das sind Fahrten mit dem eigenen Auto

sofern beruflich bedingt und zwingend erforderlich, ja

  • Bewerbungskosten?

ja, alle - kopien, mappen, porto, papier, briefumschläge, bücher für bewerbungen, zeitungen (quittung!), anzeigen, fahrten zum besorgen des materials, bewerbungstermine (fahrten, verpflegung, übernachtung) etc. immer aber anzeige oder internet-ausdruck beilegen, pauschal akzeptiert das fa nix mehr.

  • Anwaltskosten? Arbeitsklage gegen ehem. Arbeitgeber geführt.

kann gehen, kommt auf den einzelfall an.

Hatte aber Prozesskostenbeihilfe?

dann ja wohl kaum - zumindest dann nur die kosten, die durch pkh nicht gedeckt sind

  • Kontoführungsgebühr?

pauschal 16,- p.a.

  • Was für Arbeitsnmittel?

alle, die mit dem beruf, der ausbildung und/oder den bewerbungen zu tun haben

Nun habe ich mir ja diese Blätter vom Finanzamt geholt aber
ichs ehe dort keine Zeilen wo ich z.B. KFZ Versicherung oder
Bewerbungskosten oder Arbeitsmittel absetzen kann.

ich werd jetzt nicht für jeden einzelposten zeilennummer und notwendigen bogen nennen - das sprengt den rahmen dann wohl doch.
empfehlung: für günstiges geld einen „konz“ holen oder ein pc-steuerprogramm. damit läßt sich alles völlig simpel bewerkstellingen.

saludos, borito

Hallo,
die Kfz-Versicherung ist unter Sonderausgaben einzutragen.
Werbungskosten sind alle Aufwendungen die im Zusammenhang mit den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit stehen.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
Die KFZ-Versicherung fällt unter SONDERAUSGABEN,ebenso Kapital-Lebens-Renten-Unfall Berufunfähigkeitsversicherungen,Spenden für Vereine.
ANWALT+ IMPFUNG: fällt unter außergewöhnliche Belastungen,ebenso Arztkosten,Medikamente Brillen usw.
Bereitschaftsfahrten,Bewerbungskosten+Arbeitsmittel fallen unter WERBUNGSKOSTEN.Arbeitsmittel sind z.B.PC,Werkzeug,Kleidung, Bücher für Weiterbildung,+Internetkosten falls für Arbeit gebraucht wird.
Kontoführungsgebühren kann man nicht absetzen,aber man kann mit seiner Bank sprechen ,das die Gebühren wegfallen(meistens muss man immer einen bestimmten Betrag draufhaben).
Hoffe es hilft ein wenig weiter.

Gruß monika61

Hallo Monika,

danke für die ausführliche Antwort. Eine Frage habe ich da noch, was ist wenn die Zeilen die dort sind, nicht ausreichen? Soll ich dann ein gesondertes Blatt nehmen?

MfG

Hallo,

KFZ versicherung ist nur der Haftpflichtanteil absetztbar (> Sonderausgaben); Anwaltskosten, Kontoführung (> Anlage N Werbungskosten); Fahrten zu Treffpunkte (Fahrten Wohnung Arbeitsstätte). Impfung ist nicht absetzbar, da nicht beruflich notwendig

Hi Ronny,

als erste Frage, welche Blätter wurden vom Finanzamt geholt, nur den Mantelbogen, oder auch die Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwendungen? Denn die Werbungskosten gehören in die Anlage N und die Versicherungen in die Anlage Vorsorgeaufwendungen (unter dem Punkt Haftpflichtversicherung). Als Werbungskosten hat man einen Pauschbetrag in Höhe von 920,00 €, wenn die tatsächlichen Kosten geringer sind, wird dieser angesetzt, ansonsten die tatsächlichen Kosten. Das oben aufgeführte kann man alles absetzen, die Bereitschaftsfahrten mit 0,30 € je km, aber nur an Tagen, an denen man nicht sowieso schon die Entfernungspauschale zur Arbeit angesetzt hat, ansonsten sind diese mit der Entfernungspauschale schon abgegolten. Arbeitsmittel sind alle Kosten, die in Zusammenhang mit der Arbeit stehen, also auch extra Arbeitskleidung (Kochschürze, Blaumann), Fortbildungskosten, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung, einfach mal die Anlage N durchschauen, da steht alles drin, was man ansetzen kann.

Viele Grüße,
C.

PS: Kontoführungskosten kann man pauschal mit 16,00 € ansetzen, steht extra in der Anlage N Zeile 55!

Hallo,

danke auf jeden Fall erstmal für die Antwort, eine Frage habe ich da noch.

Die Impfung Hepatitis B ist bei mir als zwingend erforderlich. Da ich Rettungsassistent bin, Mitarbeiter des RD benötigen diese.
Also könnte ich die dann mit absetzen?

Lg

Hallo Ronny,
die Bereitschaftsfahrten, die Bewerbungskosten und die Kontoführungsgebühr sind Werbungskosten. Die kann man in der Anlage N eintragen. Die Impfkosten kann man auch absezten, aber ich weiß nicht ob das auch als Werbungskosten absetzbar ist. Für den Anwalt kann man evt.die Fahrtkosten angeben. Als Arbeitsmittel gilt alles, was für die Arbeit, aber nur für die Arbeit!! gebraucht wird. Also z.B. Arbeitsschuhe, Arbeitsanzüge oder -hosen, Arbeitsbrille usw.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen!
Tschüss Sylke

Hallo,

Ja ,ich würde ein extra Blatt nehmen und am ende der jeweiligen Zeile vermerken,weiter siehe Sonderblatt.
Auf dem extra Blatt dann wieder vermerken z.b. Sonderausgaben:KFZ-Versicherung
Werbungskosten:Kleidung Bücher usw.

Gruß monika61

Ja,

würde ich als Werbungskosten erklären und entsprechend als notwendig erläutern.

Geh zum Steuerberater.
Es kostet Geld aber du wirst damit schlauer und erfahrungsreicher mit einer professionellen Steuererklaerung.
Erfahrungsgemaess habe ich nix besseres gefunden: ausser ein sehr Erfharener Freund kann dir dabei persönlich helfen.

Hallo,

Bewerbungskosten und Arbeitsmittel gibt man bei den Werbungskosten mit an, ggf auf einem gesonderten Blatt.
Genauso Kontoführungsgebühr (allerdings max 16€), und alles, was mit der „Erzielung von Einkommen“ zusammenhängt. Also wenn die Impfung vom Arbeitgeber verlangt wurde, auch die.
KFZ-Versicherung ist normalerweise nicht absetzbar (weil laut FA in der km-Pauschale enthalten), kannst’s aber unter Werbungskosten versuchen.
Ist der Treffpunkt bei den Bereitschaftsfahrten weiter als der Weg zur Arbeit? Sonst würde ich den Weg zur Arbeit angeben.

Wenn Du die Steuererklärung in Papierform abgibst, muß der FA-Beamte alles selbst eingeben, darüber ist er erstens nicht sehr erfreut und hat zweitens eine gute Gelegenheit, alles ordentlich zu prüfen.
Wenn Du die Erklärung elektronisch machst (elster.de), kannst Du selbst ausrechnen, mit wieviel Erstattung Du etwa rechnen kannst (grober Anhaltspunkt), und möglicherweise wird nicht so genau geprüft. Absichtlich schummeln solltest Du auch nicht, falls ausgerechnet Deine Erklärung genau überprüft wird.
Daß die KFZ-Versicherung zB nicht anerkannt wird, kannst Du nicht wissen, Du brauchst schließlich das Auto, um zur Arbeit zu kommen…

Viele Grüße

Paola

Hallo

also:
Impfung fällt unter aussergewöhnliche Belastungen, Krankheitskosten, Apotheke usw, hier gibt es eine zumutbare Belastung, die man erst überschreiten muss, ehe sich die Aufwendungen dann mit dem überschreitenden Betrag auswirken
Kfz-Versicherung: hier kann man nur die Haftpflicht angeben als Sonderausgaben
Bewerbungskosten stellen Werbungskosten dar
Bereitschaftsfahrten auch Werbungskosten
Anwaltskosten in Arbeitsrechtssachen auch werbungskosten
Prozesskostenhilfe muss gekürzt werden
Kontoführungsgebühr in Höhe von pauschal 16 Euro wird anerkannt
Arbeitsmittel sind dinge, die Sie für die ausübung ihrer tätigkeit benötigen, aber keine dinge des täglichen Gebrauchs! bei berufskleidung ist das sehr schwierig

kfz-versicherung gehört auf Anlage Vorsorgeaufwand (bei Versicherungen)
bewerbungskosten und arbeitsmittel gehören als Werbungskosten auf Anlage N

Viel Erfolg!

Hallo Ronny,

Du hast so schön geschrieben, deshalb eine möglicst umfangsreiche Auskunft.

Bei der Steuererklärung denke immer an das schöne Lied: "beim esten Mal tut’s noch weh, beim zweiten Mal nicht mehr so sehr …

Als erstest empfehle ich Dir, beim FA die CD „ELSTER“ für die Steuererklärung zu holen.

Dann kannst Du alles am PC machen. Es sind viele Hilfen hinterlegt und Du kannst Dir auch gleich die Erstattung ausrechnen.

Nun zu Deinen Fragen:

  1. Impfung = Werbungskosten Anlage N zum Erhalt / Sicherung der Arbeit

  2. Versuche Hauptvordruck Seite 3 / 4 bei Versicherungen ( Vorsicht: Wird evtl. vom FA gestrichen )

  3. Der Rest alles Anlage N Werbungskosten ( Einfach aufführen - auf separatem Blatt erläutern und Belege beifügen

  4. Bereitschaftsfahrten gelten wie Fahrten zur normalen Arbeitszeit ( dann hst zu halt 2 oder mehrere Arbeitszeiten ( immer mit Beiblatt und Aufstellung rerläutern ).

Generell: Du kannst natürlich nur Deine effektiven Kosten geltend machen; Kostenübernahme durch andere ( Prozesskostenhilfe ) mußt Du absetzen.

Du kannst mich gerne direkt anschreiben:

[email protected]

Und Urlaub mit Deiner Freundin kannst Du bei mir in der Ferienwohnung im schönen Thüringer Wald machen.

www.haus-sabine-direkt.de

Bis Bald

Stefan Seidel

Hallo,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

bis auf die Anwaltskosten können Sie alles absetzen.

So wie es scheint, haben Sie nicht die vollstädigen Unterlagen.

Gehen sie auf folgendem Link www.elsterformulare.de

Mfg

Angela06

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin 22 und mache dieses Jahr für letztes Jahr das erste
mal eine Steuererklärung.

Ich habe mir beim Finanzamt schon alles eingeholt.

Dazu wären aber meine Fragen, was kann ich alles absetzen?

  • Impfung( Für Arbeit Hepatitis B)?

Imfungen, wenn du da eine Rechnung hast dann sind es Außergewöhnliche Belastungen

  • KFZ Versciherung?

sind bei freiwilligen Versicherungen :wink:

  • Bereitschaftsfahrten? (Das sind Fahrten mit dem eigenen

kannst du versuchen über Reisekosten in der anlage N geltend zu machen:smile:

Auto innerhalb der Bereitschaft zum Treffpunkt)

  • Bewerbungskosten?

Werbungskosten Anlage N

  • Anwaltskosten? Arbeitsklage gegen ehem. Arbeitgeber
    geführt. Hatte aber Prozesskostenbeihilfe?

kann ich dir leider nicht helfen

  • Kontoführungsgebühr?

da nimmst du 16 € egal ob du mehr oder weniger hattest.

  • Was für Arbeitsnmittel?
    Anlage N

wenn du über 110€ kommst, dann alles was du für den beruf benötigst, wenn du nicht über 110 € kommst dann setz die 110 pauschal an, die meisten Finanzämter nehmen dies an. :wink:

Nun habe ich mir ja diese Blätter vom Finanzamt geholt aber
ichs ehe dort keine Zeilen wo ich z.B. KFZ Versicherung oder
Bewerbungskosten oder Arbeitsmittel absetzen kann.

Wie mache ich das? ich wäre über eine Antwort sehr dankbar.

Lg

Ronny

PS: wenn du weiter Geld sparen möchstet. ich bin nebenberuflich noch bei einer Versicherung tätig, und ich könnte, wenn du mir die Versicherungspolicen in kopie zukommen lässt, nachgucken, ob ich irgendwo was güstigeren zum besseren kondizionen finde :wink:

Liebe Grüße