ich empfehle Dir den Kauf eines Steuer-Programms. Die Programme fragen die einzelnen Punkte sytematisch ab. Wenn Du z.B. eine Schwerbehinderung eingibst, werden die möglichen Vergünstigungen automatisch abgefragt. Welche das dieses Jahr genau sind weis ich nicht, das ändert sich fast jährlich. Vor 2 Jahren konnte ich, aufgrund meiner Behinderung, bis zu 15000 km private Fahrten ansetzen, ohne Nachweis.
Letztes Jahr wurde das teilweise gestrichen. Was diese Jahr wird ist noch nicht raus, muß mich bald mal an die Steuerklärung machen.
Ein weiterer Vorteil: Du kannst mit den Eingaben spielen und die steuerlichen Auswirkungen abchecken.
Hallo,
habe folgende Fragen zur Einkommenssteuererklärung:
hallo, gibt auch ein brett steuern…
a) Darf man Fahrten zu Ärzten und Apotheken geltend machen
(einfache Strecke) ? - wieviel pro Kilometer
i.d.r. ja, 0,30 euros pro gefahrenen kilometer als außergewöhnliche belastung
b) Kann man einen sog. Router geltend machen, wenn man sich
den angeschafft hat, da man oft beruflich auf Fernmontage ist.
?
wenn die anschaffung beruflich bedingt ist - d.h. als arbeitsmittel genutzt wird, dann als werbungskosten bei nichtselbständiger arbeit…
c) Wenn der eine Arbeitnehmer ist und der andere in Zeitrente,
wo kann dann der Zeitrentner seine Abzüge für KV + PV
eintragen.?
es geht hier wohl um ehegatten, die die zusammenveranlagung wählen - die rente muss brutto in die anlage SO und die KV u. PV kommen in den matelbogen seite 3 bei den ganzen versicherungen…
unter Werbungskosten beim Arbeitnehmer (Ehemann) ?
wieso das denn ?
Hoffe habe mich so ein bißchen verständlich ausgedrückt, wenn
nicht - sagen.