Einkommenssteuererklärung

Hallo zusammen,

vor kurzen habe ich ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, das ich die Einkommenssteuererklärung bis zum 3.9 abzugeben habe.

Kann man diesen Termin verschieben?

Ich musste die letzten Jahre nie was zahlen, sondern bekam immer einen kleinen Betrag zwischen 100 und 200 € heraus.

Ehrlich gesagt finde ich es wegen so wenig Geld umständlich jedesmal eine Einkommenssteuererklärung zu machen.

Gibt es Möglichkeiten das zu ändern?

Vielen Dank im vorraus.

Gruß

harwin

Hallo harwin,
Du musst keine Steuererklärung machen, Du kannst Dich auch schätzen lassen. Und wenn es Dir so leicht fällt, 100 Euro zu verschenken…
Grüße
Almut

Es geht eigentlich nicht darum das ich sie jetzt nicht machen will sondern das mir noch Unterlagen fehlen die wichtig sind.
Darum wollte ich diese Angelegenheit erstmal verschieben.
Was passiert eigentlich wenn ich Steuervortrag oder Steuernachtrag mache?

Hallo Harwin,
Du kannst schriftlich einen Fristverlängerungs-Antrag unter Angabe von Sichhaltigen Gründen stellen.
Grüße
Almut

Hallo Almut,

Du kannst schriftlich einen Fristverlängerungs-Antrag unter
Angabe von Sichhaltigen Gründen stellen.

Also bei mir hat noch immer ein kurzer Anruf beim FA mit einer kurzen Begründung gelangt, um eine Fristverlängerung zu erhalten …

Grüße
Jürgen

Servus,

hierzu zwei Dinge:

(1) Der späteste mögliche Zeitpunkt zur Abgabe einer Steuererklärung, ohne daß das teurer wird als gewöhnlich, ist der Tag, vor dem ein wegen Nichtabgabe festgesetztes Zwangsgeld in Vollstreckung geht. Auch wenn der Vollstreckungsbeamte vor der Tür steht, kann man ihm statt des Zwangsgeldes die ausgefüllten Formulare überreichen; dann kostet das bloß die Kosten für die Vollstreckung, nicht das Zwangsgeld selber.

Der hier skizzierte Zeitpunkt liegt etwa sechs bis acht Wochen nach dem gesetzten Termin: Wenn der (eine Weile!) verstrichen ist, wird Zwangsgeld zuerst angedroht (mit erneuter Fristsetzung) und schließlich festgesetzt (mit Fristsetzung für die Zahlung). Und dann wirds irgendwann ernst, vorher ist das eine gemütliche Sache.

(2) Üblicherweise ist der allgemeine Abgabetermin für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen durch einen StB erstellen lassen, der 30. September. Fristverlängerung gibts in einem vereinfachten Listenverfahren ohne weiteres bis 28. Februar. Um den Listenunfug ein wenig auszudünnen, wurde dieses Jahr für die 2005er Erklärungen der allgemeine Termin vom 30. September auf den 31. Dezember verschoben.

Alldieweil sich nicht erkennen lässt, was eine durch einen StB angefertigte Erklärung in der Sache von einer durch den StPfl angefertigten unterscheidet, stehen alle Zwangsmaßnahmen, die auf eine Abgabe vor dem 31. Dezember abzielen, in Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3 GG, der nicht nur „vor dem Gesetz“, sondern genauso „vor der Exekutive“ giltet.

Kurzer Sinn: Selbstverständlich ist ein kurzes Telefonat sinnvoller als Totstellen. Aber ich tät mir da kein Bein ausreißen - in eigener Sache tu ich das auch nie. Wer mir vor Ende Dezember Schmerzen macht, hat einen ganz lästigen Rattenschwanz zu gewärtigen…

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank
Vielen Dank an alle. Werde ich so machen.

Was passiert eigentlich wenn ich Steuervortrag oder
Steuernachtrag mache?

was soll das sein???

ps: das amt hat dir doch sicher mitgeteilt, warum du eine erklärung abgeben musst, oder? im übrigen gilt im steuerrecht die abschnittsbesteuerung, die vorjahre sind folglich irrelevant.

Aber ich tät mir da kein Bein
ausreißen - in eigener Sache tu ich das auch nie. Wer mir vor
Ende Dezember Schmerzen macht, hat einen ganz lästigen
Rattenschwanz zu gewärtigen…

Ob diese Vorgehensweise wirklich Vorteile bringt wage ich zu
bezweifeln.
Ganz mal ab von dem unnötigen Verwaltungsaufwand und den Kosten, die
dem Staat - und damit allen!!! - dadurch entstehen…

Servus Kathi,

Ob diese Vorgehensweise wirklich Vorteile bringt wage ich zu
bezweifeln.

Sie bringt den Vorteil, daß ich mich nicht auf den Kopf stellen brauche, wenns andere auch nicht tun müssen - im Ursprungsposting ward nach Möglichkeiten gefragt, wie man den Termin ein wenig strecken kann.

Natürlich ist das leichter in zwei Minuten am Telefon abzuhandeln. Am anderen Ende der Leitung ist aber auch einer - die Bedingung „Wenn der mitspielt, spiel ich mit“ funktioniert bloß, wenn es eine Option „Wenn nicht“ gibt.

Wie siehst Du denn das „Terminprivileg“ für Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen vom StB machen lassen - bzw. die Begründung für eine Anforderung der Erklärungen von gewöhnlichen Sterblichen auf Anfang September?

Schöne Grüße

MM

Hallo zurück,

im Ursprungsposting ward nach Möglichkeiten gefragt, wie man den
Termin ein wenig strecken kann.

Direkt als erstes zu raten, den Gerichtsvollzieher mit der Anordnung
zur Zwangshaft abzuwarten halte ich für etwas übertrieben.
Schließlich ging es dem Fragesteller doch nur um ein paar Wochen
Zeit, nicht um einen persönlichen Kleinkrieg :wink:

Am anderen Ende der Leitung ist aber auch einer -
die Bedingung „Wenn der mitspielt, spiel ich mit“ funktioniert
bloß, wenn es eine Option „Wenn nicht“ gibt.

Nach meiner Erfahrung macht hier der Ton die Musik. Grade am Telefon.

Ablehnungen sind doch die Ausnahme, wenn z.B. mehrfach die
gewährten Fristen nicht eingehalten wurden und dann die dicken
Nachzahlungen kamen bzw. wenn Vorteile immer sofort in Anspruch
genommen werden, alles „unangenehme“ jedoch ignoriert wird.

Wie siehst Du denn das „Terminprivileg“ für Steuerpflichtige,
die ihre Erklärungen vom StB machen lassen - bzw. die
Begründung für eine Anforderung der Erklärungen von
gewöhnlichen Sterblichen auf Anfang September?

Ich gebe zu, die Begriffe „Steuerrecht“ und „Gleichmäßigkeit“ stehen
oft weit auseinander :wink:

Der Grundgedanke der Beraterverlängerung ist ja zum einen die
Verteilung des Arbeitsaufkommens auf das gesamte Jahr sowie eine
Vereinfachung, nämlich zu verhindern dass alle Berater im April die
lange Liste abgeben und Verlängerung beantragen.
Aber - Verlängerung beantragen kann ja auch jeder „gewöhnliche
Sterbliche“. Und der BFH hat entschieden, dass die Verlängerung nicht
allein aus dem Grund abgeleht werden kann, man hätte keinen
Steuerberater.

Weiterhin können besondere Fälle bei den Beratern ja immer noch
vorweg angefordert werden, auch vor Ablauf der allgemein auf 31.12.
verlängerten Frist (von dieser Verlängerung haben einige Finanzbeamte
übrigens noch nix mitgekriegt :wink:).

M.E. sollte generell die Abgabefrist verlängert werden - ob nun
15.08., 30.09. oder 31.12. wären ja Feinheiten. Oft liegen ja noch
gar nicht alle Unterlagen bis Ende Mai vor - man denke an
Verwalterabrechnungen im V+V Bereich.

Gruß,
Kathi