Hallo zurück,
im Ursprungsposting ward nach Möglichkeiten gefragt, wie man den
Termin ein wenig strecken kann.
Direkt als erstes zu raten, den Gerichtsvollzieher mit der Anordnung
zur Zwangshaft abzuwarten halte ich für etwas übertrieben.
Schließlich ging es dem Fragesteller doch nur um ein paar Wochen
Zeit, nicht um einen persönlichen Kleinkrieg 
Am anderen Ende der Leitung ist aber auch einer -
die Bedingung „Wenn der mitspielt, spiel ich mit“ funktioniert
bloß, wenn es eine Option „Wenn nicht“ gibt.
Nach meiner Erfahrung macht hier der Ton die Musik. Grade am Telefon.
Ablehnungen sind doch die Ausnahme, wenn z.B. mehrfach die
gewährten Fristen nicht eingehalten wurden und dann die dicken
Nachzahlungen kamen bzw. wenn Vorteile immer sofort in Anspruch
genommen werden, alles „unangenehme“ jedoch ignoriert wird.
Wie siehst Du denn das „Terminprivileg“ für Steuerpflichtige,
die ihre Erklärungen vom StB machen lassen - bzw. die
Begründung für eine Anforderung der Erklärungen von
gewöhnlichen Sterblichen auf Anfang September?
Ich gebe zu, die Begriffe „Steuerrecht“ und „Gleichmäßigkeit“ stehen
oft weit auseinander 
Der Grundgedanke der Beraterverlängerung ist ja zum einen die
Verteilung des Arbeitsaufkommens auf das gesamte Jahr sowie eine
Vereinfachung, nämlich zu verhindern dass alle Berater im April die
lange Liste abgeben und Verlängerung beantragen.
Aber - Verlängerung beantragen kann ja auch jeder „gewöhnliche
Sterbliche“. Und der BFH hat entschieden, dass die Verlängerung nicht
allein aus dem Grund abgeleht werden kann, man hätte keinen
Steuerberater.
Weiterhin können besondere Fälle bei den Beratern ja immer noch
vorweg angefordert werden, auch vor Ablauf der allgemein auf 31.12.
verlängerten Frist (von dieser Verlängerung haben einige Finanzbeamte
übrigens noch nix mitgekriegt
).
M.E. sollte generell die Abgabefrist verlängert werden - ob nun
15.08., 30.09. oder 31.12. wären ja Feinheiten. Oft liegen ja noch
gar nicht alle Unterlagen bis Ende Mai vor - man denke an
Verwalterabrechnungen im V+V Bereich.
Gruß,
Kathi