Einkommenssteuererklärung

Hallo,

angenommen eine Familie (Alleinverdiener + 2 Kinder + Hausfrau) hat bis dato noch nicht die Steu.Erklärung für 2007 abgegeben. Kann man das dann einfach nachholen oder soll man vorher beim FA anrufen. Droht Bußgeld oder Ähnliches? DANKE SCHÖÖÖN.

LG

Wenn er nicht zur Abgabe verpflichtet ist was bei normalen Angestellten meistens der Fall ist kann die Erklärung ohne Strafe noch abgegeben werden auch eine Abgabe in 2009 wäre kein Problem.

Hallo zusammen,

die Abgabe in 2009 ist sicher kein Problem, obwohl grundsätzlich für den Fall einer Einkommensteuer-Erstattung Festsetzungsverjährung drohen kann, die viel küzer ist, als die Verjährungsfrist für ESt-Nachzahlungen. -Abgabe für Erklärung mit Erstattung könnte schon im Jahre 2010 probleme gäben.
Grüsse Rainer

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die Abgabe in 2009 ist sicher kein Problem, obwohl
grundsätzlich für den Fall einer Einkommensteuer-Erstattung
Festsetzungsverjährung drohen kann, die viel küzer ist, als
die Verjährungsfrist für ESt-Nachzahlungen. -Abgabe für
Erklärung mit Erstattung könnte schon im Jahre 2010 probleme
gäben.
Grüsse Rainer

Es geht hier um die Einkommensteuererklärung für 2007 und da darf ich mal anmerken, weils bisher noch keiner gemacht hat, dass der Beitrag hier über mir eine überholte Rechtslage darzustellen versucht. Was der gute Rainer wohl meint ist die bereits aufgehobene 2-Jahresfrist im § 46 EStG, wonach bei Antragsveranlagung die Steuererklärung 2007 nur bis Ende 2009 hätte abgegeben werden können. Diese Regelung ist aber überholt, 2007 kann man bis zum Ende der Festsetzungsfrist noch einreichen und zwar bis Ende 2011. Und ein Nachzahlungsfall wäre in der Regel auch eine Pflichtveranlagung, wo ganz andere Fristen gelten.