Einkommenssteuererklärung 2004

Hallo,
folgende Fragen zu folgenden Fall:

Ehepaar, er Verdiener, sie befristete EU Rente, Steuerausgleich mit
Zusammenveranlagung.

a) Wenn beide beim Steuerausgleich 2003 gepennt haben und sie ihre Sozialabzüge von der Rente nur zur Hälfte geltend gemacht, kann sie das dann im Steuerausgleich 2004 nachträglich geltend machen. ?
wenn ja, welche Zeile, welches Formular. ?

b) Rechtsanwaltkosten, die durch Anwaltswechsel bei Kunstfehlerverfahren entstanden sind, kann man diese auch geltend machen. ? Geht das auch, wenn die Kosten 2003 entstanden sind, man aber vergessen hat, diese in 2003 geltend zu machen. ?

c) Kann man Kosten medizinische Fachbücher, die man sich wegen einem Kunstfehlerverfahren anschaffen mußte, auch geltend machen. ?

Vielen lieben Dank
Birgit

Hallo,
folgende Fragen zu folgenden Fall:

Ehepaar, er Verdiener, sie befristete EU Rente,
Steuerausgleich mit
Zusammenveranlagung.

a) Wenn beide beim Steuerausgleich 2003 gepennt haben und sie
ihre Sozialabzüge von der Rente nur zur Hälfte geltend
gemacht, kann sie das dann im Steuerausgleich 2004
nachträglich geltend machen. ?
wenn ja, welche Zeile, welches Formular. ?

hallo,

nein - thema durch, es sei denn der bescheid ist noch „offen“ - halte ich aus dem sachverhalt aber für eher unwahrscheinlich

b) Rechtsanwaltkosten, die durch Anwaltswechsel bei
Kunstfehlerverfahren entstanden sind, kann man diese auch
geltend machen. ? Geht das auch, wenn die Kosten 2003
entstanden sind, man aber vergessen hat, diese in 2003 geltend
zu machen. ?

  • nein s.o. - es gilt der zeitraum der zahlung - frage ob diese anwaltskosten überhaupt abzugsfähig wären - bei z.b. einer schönheits-op würde ich das bezweifeln…

c) Kann man Kosten medizinische Fachbücher, die man sich wegen
einem Kunstfehlerverfahren anschaffen mußte, auch geltend
machen. ?

  • ausprobieren - kann ich jetzt so nicht klar beantworten -

Vielen lieben Dank
Birgit

bitte

gruß vom inder

Hallo Birgit,

wenn der Einkommensteuerbescheid 2003 schon bestandskräftig ist (1 Monat nach Erhalt des Bescheides) kann man nichts mehr machen.

Es gilt hier das Zu- und Abflussprinzip:

http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p11.html

Gruß

Peter

a) Wenn beide beim Steuerausgleich 2003 gepennt haben und sie
ihre Sozialabzüge von der Rente nur zur Hälfte geltend
gemacht, kann sie das dann im Steuerausgleich 2004
nachträglich geltend machen. ?
wenn ja, welche Zeile, welches Formular. ?

in dem Fall würde ich es mit einem Antrag auf Änderung der Steuerfestsetzung für 2003 versuchen und mich auf den §173 AO beziehen. Die Tatsache dass versehentlich die Vorsorgeaufwendungen nur zur Hälfte angegeben wurden kann u.U. auch nach der Einspruchsfrist noch zu einer Änderung führen. Ist auf jeden Fall ein Versuch wert, kostet auch nichts.