Hallo zusammen!
Wenn jemand eine zweite Fristgewährung (die ja an sich keine ist) zur Abgabe des o.a. Dokumentes versäumt, was passiert diesem? Unabhängig von den Erläuterungen die auf diesen Schreiben zu lesen sind, wäre es interessant zu erfahren, ob es empirisch belegte Informationen gibt.
Angenommen, der zweite Termin ist festgelegt zum 11.10.2007. Nun begibt es sich aber, dass das Dokument erst am 16.10.07 eingereicht wird. Muss derjenige dann mit Strafen (es sind wirkliche Strafen gemeint. Keine Säumniszuschläge oder Sonstiges; eher rechtliche Konsequenzen) rechnen?
Und wie verhielte es sich mit dem Schätzen der Berechnungsgrundlagen, wenn in vorhergehenden Jahren die Erklärungen regelmäßig mit 0 (NULL -> In jedem einzelnen Feld) Euro ausgefüllt wurden?
Es handelt sich um ein frei erfundenes Szenario, vollkommen losgelöst vom Autor dieses Textes.
Was that general enough?
Grüße