Einkommenssteuererklärung 2006

Hallo zusammen!

Wenn jemand eine zweite Fristgewährung (die ja an sich keine ist) zur Abgabe des o.a. Dokumentes versäumt, was passiert diesem? Unabhängig von den Erläuterungen die auf diesen Schreiben zu lesen sind, wäre es interessant zu erfahren, ob es empirisch belegte Informationen gibt.

Angenommen, der zweite Termin ist festgelegt zum 11.10.2007. Nun begibt es sich aber, dass das Dokument erst am 16.10.07 eingereicht wird. Muss derjenige dann mit Strafen (es sind wirkliche Strafen gemeint. Keine Säumniszuschläge oder Sonstiges; eher rechtliche Konsequenzen) rechnen?

Und wie verhielte es sich mit dem Schätzen der Berechnungsgrundlagen, wenn in vorhergehenden Jahren die Erklärungen regelmäßig mit 0 (NULL -> In jedem einzelnen Feld) Euro ausgefüllt wurden?

Es handelt sich um ein frei erfundenes Szenario, vollkommen losgelöst vom Autor dieses Textes.

Was that general enough?

Grüße

Hallo Erik,

da das Dokument für die Besteuerung offensichtlich notwendig ist, wird man wie folgt verfahren:
Ist das Dokument zugunsten des Steuerpflichtigen auszulegen (z.B. Belegung Werbungskosten), würde man nach Nichteinreichung diesen Posten streichen.
Ist das Dokument erforderlich, jedoch die steuerliche Auswirkung eher zuungunsten des Stpfl. wird man weiter über das Zwangsgeld versuchen, das Dokument zu erhalten.

Da aber das Dokument eingereicht wurde, wenn auch verspätet, wird in der Praxis nichts passieren.

Es kann natürlich sein, das in der Zwischenzeit ein schneller Bearbeiter schon geschätzt hat. Die FinVerw schätzt in so einem Fall (=Vorjahre 0,- EUR) eher selten in der Praxis auf 0,-. Es wird daher so geschätzt, vorausgesetzt die Besteuerungsgrundlagen lassen eine angemessene Schätzung (also nicht abgehoben) zu, das es zu einer Nachzahlung kommt.
Gruß
Michael