Einkommenssteuererklärung 2006 noch jetzt abgeben?

Hallo,

ich bin die letzten Jahre davon ausgegangen, dass wir als Geringverdiener (ca 22.000 Euro Jahreseinkommen) so wenig Steuern zahlen, dass es zu keiner Erstattung kommen würde, nun meinte aber meine Bekannte, ich müsste es dennoch „versuchen“. Ich sitze jetzt vor den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 und stelle beim recherchieren fest, dass wir durch 2 Kinder und daher eingetragene Kinderfreibeträge anscheinend verpflichtet zur Abgabe sind? Wir haben zuletztdie Erklärung 2005 abgegeben und wurden nie wieder angeschrieben…
Kann ich mir jetzt die Mühe sparen und nur 2009 abgeben oder bestünde die Chance auf Erstattung auch der älteren Erklärungen?
Oder habe ich Strafe zu befürchten wegen der Versäumnis?

Hallo oksana,
so leicht lässt sich die Frage nach einer Verpflichtung oder einer etwigen Erstattung nicht beantworten.

Sind die Kinder unter 18J stehen sie sowieso auf der Lohnsteuerkarte, sind sie über 18J und werden auf der Karte eingetragen, dann besteht eine Abgabeverpflichtung. Eine Verpflichtung besteht auch, wenn beide Ehegatten arbeiten und die Lohnsteuerklassen 3+5 haben. Aus dieser Steuerklassenwahl entsteht in den meisten Fälle eine Nachzahlung. Geht nur ein Ehegatten arbeiten (III) dann besteht die Verpflichtung nicht. Wurde Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld oder so etwas bezogen, ist die Erklärung abzugeben Um abzuschätzen, ob es zu einer Erstattung kommt, muss man schon Berechnungen anstellen. Da spielen nicht nur Werbungskosten aus der Arbeit eine Rolle sondern zum Beispiel auch Handwerkerleistungen, Arztkosten, etc. Hierbei am Besten des ELSTER Programm der Verwaltung nutzen (Geht aber für 2006 nicht mehr, da Programm zu alt). Solltet ihr Verpflichtet sein ein Erklärung abzugeben und ihr tut es wissentlich nicht, dann hinterzieht ihr Steuern. Wenn also abzugeben ist, dann abgeben. Beim zuständigen Finanzamt anrufen und die Lage erklären, freundlich sein und keine Angst haben. In den meisten Fällen sind die Bearbeiter sehr freundlich und hilfsbereit. Solltet ihr alleine nicht klarkommen, dann evtl. für ein JAhr die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen und die nächsten Jahre selber versuchen.

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Mucki-Mama

Hallo,

ein rückwirkende Abgabe ist möglich. Wenn alle Erklärungen mit einer Einkommensteuererstattung enden müssen Sie keine Strafe befürchten.

MfG

Hallo Oksana123,
Du hast seit Veranlagung(VA) 2005 keine Aufforderung zur Abgabe mehr erhalten, weil die Finanzämter(FÄ)
davon ausgehen,dass Du eine Erstattung erhälst.
Anders wäre es gewesen, wenn Du in den Vorjahren nachgezahlt hättest.
Sie haben Dich wohlweißlich nicht aufgefordert „Vater Staat“(VS) braucht Geld) keine Strafe - im Gegenteil.
Bist Du sicher, dass Du für 2006 ff Erstattungen erwarten kannst?
Wenn ja, dann Erklärung 2006 bis 31.12.2010 einreichen
und sei es per Datenübertragung, sonst tritt Verjährung Deiner Ansprüche ein.Bei einer Erstattung für 2006
zahlt Dir VS 6% p.a. Zinsen ab 01.04.2008
dafür. Welch Bank zahlt so viel? Gutes Sparbuch, nicht
wahr?
Das ist für VS natürlich ein Ärgernis.Er zahlt es Dir heim, in dem er nun die übrigen Erklärungen schnell mit kurzer Fristsetzung haben will.Schaffst Du es nicht in der vorgegebenen Zeit setzt er einen Verspätungszuschlag fest, der bis zu 10% der Steuerfestsetzung( nicht der Erstattung oder einer ev.Nachzahlung) betragen kann.Dies wird meistens ausgeschöpft, um die Steuern, die erstattet werden
mussten,wieder hereinzuholen.
Also bereite die Erklärungen 2007 bis 2009 gleich mit vor.Damit Du nicht stolperst.Außerdem macht das Ganze keinen Sinn, wenn Du in den Jahren 2007 bis 2009
ev. Nachzahlungen leisten mußt.Sonst geht der Schuss nur nach hinten los und Du weckst nur schlafende Hunde.
Mein Rat, lass alle Jahre gut durchrechnen oder Du kannst es selbst.
Wenn Du alles vorbereitet hast,hol Dir fachkundigen Rat
ob alles stimmt.Kostet nicht viel und zahlt sich aus.
Aber denk dran Verjährung für 2006 am 31.12.2010 um
Mitternacht. Deshalb liebe ich FAx-Geräte.
Hat man gleich im Protokoll die Bestätigung, dass alles noch pünktlich(und sei es 23Uhr59)im Hause des FA eingegangen ist. Wann die das dann verteilen,braucht Dich nicht zu kümmern.
Noch Fragen?
Grüsse Hanna
Du siehst VS arbeitet mit „Tricks“.

Hallo,
es sollte kein Problem darstellen für das Jahr 2006 noch eine Lohnsteuererklärung abzugeben.

Im Jahressteuergesetz 2008 verbirgt sich eine gute Nachricht für alle, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben: Sie haben zukünftig vier Jahre Zeit dafür.

Bisher gilt für die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung eine Frist von zwei Jahren, auf deren Einhaltung auch strengstens geachtet wurde. Rückwirkend zum Steuerjahr 2005 hat der Gesetzgeber jetzt die Frist deutlich verlängert. Das bedeutet: Ihre Steuererklärung für das Jahr 2006 haben Sie noch bis zum 31.12.2010 Zeit dafür! Denn dann endet die »Festsetzungsfrist« nach §§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 170 Abs. 1 AO

Ein Säumniszuschlag sollte nicht veranschlagt werden, denn dann hätte das Finanzamt Sie auf die Abgabepflicht Ihrer Steuererklärung im Vorfeld anmahnen müssen.

Sie können auch gerne bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt höflich anfragen.

Gruss