Hallo oksana,
so leicht lässt sich die Frage nach einer Verpflichtung oder einer etwigen Erstattung nicht beantworten.
Sind die Kinder unter 18J stehen sie sowieso auf der Lohnsteuerkarte, sind sie über 18J und werden auf der Karte eingetragen, dann besteht eine Abgabeverpflichtung. Eine Verpflichtung besteht auch, wenn beide Ehegatten arbeiten und die Lohnsteuerklassen 3+5 haben. Aus dieser Steuerklassenwahl entsteht in den meisten Fälle eine Nachzahlung. Geht nur ein Ehegatten arbeiten (III) dann besteht die Verpflichtung nicht. Wurde Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld oder so etwas bezogen, ist die Erklärung abzugeben Um abzuschätzen, ob es zu einer Erstattung kommt, muss man schon Berechnungen anstellen. Da spielen nicht nur Werbungskosten aus der Arbeit eine Rolle sondern zum Beispiel auch Handwerkerleistungen, Arztkosten, etc. Hierbei am Besten des ELSTER Programm der Verwaltung nutzen (Geht aber für 2006 nicht mehr, da Programm zu alt). Solltet ihr Verpflichtet sein ein Erklärung abzugeben und ihr tut es wissentlich nicht, dann hinterzieht ihr Steuern. Wenn also abzugeben ist, dann abgeben. Beim zuständigen Finanzamt anrufen und die Lage erklären, freundlich sein und keine Angst haben. In den meisten Fällen sind die Bearbeiter sehr freundlich und hilfsbereit. Solltet ihr alleine nicht klarkommen, dann evtl. für ein JAhr die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen und die nächsten Jahre selber versuchen.
Bei Fragen, einfach melden
Mucki-Mama