Einkommenssteuererklärung Anlage GSE

Hallo an alle Wissende!

Folgender Fall:
Jemand hat ein Kleingewerbe und zahlt jeden Monat seine Umsatzsteuer.
Im November 2003 wurde das Gewerbe gestartet und in den ersten zwei Monaten wurde ein Verlust gemacht, da erstmal Werkzeug und Material gekauft werden musste. Es wurden nur, sagen wir mal 200Euro an Einnahmen(ohne. 16% Mwst) erzielt. Die Ausgaben lagen bei 300Euro (ohne 16% Mwst). Dann hat man ja -100Euro Gewinn gemacht.

In der Einkommenssteuererklärung muss man die Anlage GSE (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) ausfüllen. Dort ist gefragt nach:

Gewinn:
Ziffer 10 -> Steuerpl. Person Ehemann; Betrag nur in volle Euro-Beträge eintragen.

Müsste man da jetzt -100Euro eintragen oder die 200Euro (aus den Einnahmen)???

Wer weiss Rat?
Gruß lollipopp

Ich vermute, du ermittelst deinen gewinn mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4(3) EStG.
Der Gewinn ist die Differenz zwischen deinen Einnahmen und deinen Ausgaben. Auch die Umsatzsteuer sind Einnahmen, die gezahlte Vorsteuer Ausgaben.
Mir ist nur unklar warum du als Kleingewerbetreibender überhaupt Umsatzsteuer abführst, das hättest du einfach vermeiden können, oder hattest du einen bestimmten grund dafür?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi !

Müsste man da jetzt -100Euro eintragen oder die 200Euro (aus
den Einnahmen)???

An diese Stelle kommt tatsächlich der Verlust in Höhe von -100 €uro. Da die Beamten aber nur durch diese Zahl noch nicht nachvollziehen können, wie der Verlust ermittelt wurde, sollte der Berechnungsbogen (sog. Einnahmen-Überschußrechnung) beim Finanzamt mit eingereicht werden. Es gibt da keine Vorschriften über das Aussehen dieses Bogens. Üblicherweise werden aber erst die Einnahmen und dann die Ausgaben aufgelistet. Die Einnahmen sollten dabei in zwei Positionen (Netto-Einnahmen und Umsatzsteuer), die Ausgaben nach Kostengruppen (Wareneinsatz, Raumkosten [Miete, Gas, Strom, Wasser,…], Löhne, Abschreibungen, Sonstiges [Porto, Telefon, Bürobedarf, Fachliteratur,…] aufgegliedert werden. Für zwei Monate dürfte das auch noch recht überschaubar und von Hand möglich sein. Aber bei zwölf Monaten sollte man dann doch den Computer (Excel oder Buchhaltungsprogramm) bemühen.

BARUL76