Einkommenssteuererklärung Anlage KAP

Liebe/-r Experte/-in,
zu der Anlage KAP meiner Steuererklärung habe ich folgende Fragen:
1.) Müssen Kapitalerträge (Zinserträge) für die keine Kapitalertragssteuer einbehalten wurde, weil Freistellungsauftrag ausreichend war, trotzdem in Feld 7 der Anlage KAP aufgeführt werden?
2.) Was ist Günstigerprüfung?
3.) Ich habe bei der einen Bank den Sparer-Pauschbetrag nicht voll ausgeschöpft, bei einer anderen Bank wurde aber Kapitalertragssteuer einbehalten. Ist das durch die Günstigerprüfung zu korrigieren ? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Gruß
Schneckchen

1.) Müssen Kapitalerträge (Zinserträge) für die keine
Kapitalertragssteuer einbehalten wurde, weil
Freistellungsauftrag ausreichend war, trotzdem in Feld 7 der
Anlage KAP aufgeführt werden?

Wenn Ihre gesamten Kapitalerträge innerhalb des Freibetrages liegen, nein. Falls Sie weitere Kapitalerträge hatten, von denen Steuer einbehalten wurde, ja.

2.) Was ist Günstigerprüfung?

Falls Sie Abgeltungssteuer gezahlt haben, kann diese u.U. günstiger sein, als die tatsächliche Einkommensteuer. Dann müssen Sie die Erträge nicht nachversteuern. Andersrum kann die tatsächliche Einkommensteuer niedriger sein als die Abgeltungssteuer. Dann können Sie die Differenz erstattet bekommen.

3.) Ich habe bei der einen Bank den Sparer-Pauschbetrag
nicht voll ausgeschöpft, bei einer anderen Bank wurde aber
Kapitalertragssteuer einbehalten. Ist das durch die
Günstigerprüfung zu korrigieren ? Vielen Dank im Voraus für
eure Hilfe.

Das hat mit der Günstigerprüfung nichts zu tun. In der Steuererklärung steht Ihnen automatisch der volle Sparer-Freibetrag zu. Tragen Sie alle Kapitalerträge und die einbehaltene Kapitalertragsteuer laut Steuerbescheinigung ein und Sie bekommen im besten Fall die gezahlte Kapitalertragsteuer erstattet.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nur noch eine Frage dazu: empfiehlt es sich also Günstigerprüfung zu beantragen?
Gruß
Schneckchen