Einkommenssteuererklaerung, Anlage KAP?

Mache gerade meine Einkommenssteuererklaerung fuer 2001.
Meine Einnahmen aus Kapitalvermoegen liegen unter 3.100,-- DM. Von daher braeuchte ich also die Anlage KAP nicht auszufuellen. Allerdings wurde mir von meinem Bausparvertrag ein Zinsabschlag einbehalten, weil ich uebersehen habe, einen Freistellungsauftrag in geeigneter Hoehe zu erteilen. Diesen Zinsabschlag kann ich in der Anlage KAP angeben. Muss ich, wenn ich die Anlage KAP verwende, meine gesamten Einkuenfte aus Kapitalertraegen detailiert auffuehren oder kann ich trotzdem den Haken im Hauptformular (Mantelbogen) setzen bei „Die gesamten Einnahmen aus Kapitalvermoegen betragen nicht mehr als 3.100 DM…“. Zusaetzlich ist auch der Haken gesetzt: „lt. Anlage KAP“. Laut der Plausibilitaetspruefung des Steuerprogramms „ElsterFormular 2001“ ist dies moeglich.

Kann das jemand bestaetigen?

Danke
Martin

hi,

wenn du die anlage KAP ausfüllst, dann nur komplett! also: alle angaben machen und ab 2003 die freibeträge sinnvoller verteilen.

gruss vom

showbee