Einkommenssteuererklärung ausfüllen?

Hallo ihr Lieben,

ich bin 25 und bin seit ca. 3 Jahren berufstätig. Ich habe noch nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht. Nun meine Frage, ist es denn Pflicht eine abzugeben? Ich bin ledig und kinderlos und Arbeitnehmer… Ein paar meiner Freunde waren echt schockiert als ich sagte, ich habe sowas noch nie abgegeben.

Danke für Eure Antworten!
LG :wink:

man braucht keine Einkommsteuer-Erklärung, bei Arbeitnehmern ist das die Lohnsteuer-Erklärung, abzugeben, aber dann freut sich vielfach das Finanzamt.
Denn mit einer Erklärung kann man Geld vom Finanzamt zurück bekommen.
Wenn man keine Erfahrung hat, sollte man sich an eine Lohnsteuer-Hilfe-Stelle wenden. Die helfen für wenig Geld. Ein Steuerberater ist meist zu teuer.

Es besteht keine Pflicht zur Abgabe, es sei denn man hat noch andere Einkommensquellen die zu versteuern wären oder bei Ehegatten unterschiedliche Steuerklassen. Es kann sich aber lohnen ein Erklärung abzugeben, wenn man z. B. höhere Werbungskosten und Sonderausgaben als die Pauschalen hat.

Hallo ihr Lieben,

ich bin 25 und bin seit ca. 3 Jahren berufstätig. Ich :habe
noch nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht. Nun :meine
Frage, ist es denn Pflicht eine abzugeben? Ich bin :ledig und
kinderlos und Arbeitnehmer… Ein paar meiner Freunde :waren
echt schockiert als ich sagte, ich habe sowas noch nie
abgegeben.

Danke für Eure Antworten!
LG :wink:

Also meine Freunde kommen immer zu mir, weil sie schockiert sind, dass das Finanzamt sowas von ihnen verlangt :wink: aber nun gut…

Wenn du keine anderen Einkünfte und keine Freibeträge auf deiner Lohnsteuerkarte hast, bist du nicht dazu verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Für den Gesetzgeber hast du deine Steuerpflicht mit dem Abzug der monatlichen Lohnsteuer von deinem Lohn bereits erfüllt.

Ich hoffe ich konnt helfen, AoG, Grüße, Björn

Ok, vielen lieben Dank für den Hinweis. Auch eine Lohnsteuererklärung habe ich noch nie gemacht.
Muss man die dann immer abgeben, wenn man die einmal gemacht hat?

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Vielen Dank für die Antworten!!!

Ja, grundsätzlich schon.
Allerdings freut sich das Finanzamt erstmal, wenn keine abgegeben wird, da die Lohnsteuer i.d.R. höher ist als die tatsächliche ESt.
Wenn Sie allerdings weitere Einnahmen (z.B. Zinsen über Freibetrag, Rente oder Mieteinnahmen) haben, müssen Sie auf jeden Fall eine abgeben.

Falls Sie Langeweile haben, können Sie sich von www.elster.de das Elsterformular runterladen und Ihre Daten eintragen (auf Mantelbogen die persönlichen Daten und auf Anlage N die Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung).
Dann tragen Sie im Mantelbogen die gezahlte Kirchensteuer ein, ggf. Spenden und Krankheitskosten und private Handwerker und Dienstleister, z.B. Schornsteinfeger.
Dann können Sie auf Anlage Vorsorgeaufwand noch die Haftpflichtversicherung (Privat und Kfz) und die Unfallversicherung eintragen.
Jetzt auf „Berechnen“ klicken und Sie sehen, wieviel Sie zurückbekommen würden.

Nein Sie müssen wahrscheinlich keine abgeben, aber wenn Sie eine Riester-Versicherung oder hohe (>1.000 €) Werbungskosten (Fortbildung, Wegstrecke zur Arbeit (Entfernung x 0,30 €)) dann könnte es sich lohnen eine abzugeben.

nein, nur wer einmal eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben hat, muss das jedes Jahr machen.
Man kann sich aber auch dabei von der Abgabe durch das Finanzamt befreien lassen. Das gilt auch bei Rentnern,
da auch Renten zum Teil steuerpflichtig sind.
Ich empfehle zu einem Lohnsteuer-Hilfe-Verein zu gehen, die es in fast jeder Stadt in Deutschland gibt.

Ok, vielen lieben Dank für den Hinweis. Auch eine
Lohnsteuererklärung habe ich noch nie gemacht.
Muss man die dann immer abgeben, wenn man die einmal gemacht
hat?

Hallo Ilovevoga,

bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber Monat für Monat
Lohnsteuer ab und bezahlt so die Steuerschuld. Für Sie
wäre steuerlich damit eigentlich alles erledigt und
müssten sich nicht mit dem Finazamt auseinandersetzen.
Erst wenn weitere Einnahmen (Kapitalerträge) bestimmte
Kombinationen von Lohnsteuerklassen oder andere Beson-
derheiten vorliegen, ist man vom Gesetz her verpflichtet
eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wenn man z.B.
einen Freibetrag in Anspruch nimmt, ist man zur Abgabe
schon verpflichtet. Aber eine andere Frage, wenn ich
keine Einkommensteuererklärung abgebe, kann ich auch
keine zuviel bezahlte Steuern zurück bekommen. Man
kann die Sonderausgaben (z.B. Krankenkasse usw.),
Werbungskosten (z.B. Kilometerpauschale- Fortbildungs-,
Bewerbungskosten usw.), außergewöhnliche Ausgaben (z.B
Arztkosten, Krankenhauskosten, Arzeneikosten etc.)
absetzen. Im Prinzip lohnt es sich immer eine Ein-
kommensteuererklärung abzugeben, 98 % bekommen Geld
zurück. Zur Ausfüllung der Erklärung gebt es Hilfs-
mittel, z.B. Steuerprogramme hier Wiso (30 €) usw.
Hier wird es leicht gemacht eine Erklärung auszufüllen
und das Programm rechnet auf Tastendruck aus was man
zurück bekommt. Man muß deshalb nicht unbedingt einen
Steuerberater, der viel Geld kostet, in Anspruch
nehmen.

Grüße
tilgba

HALLO, WARUM DEINE FREUNDE SCHOCKIERT SIND, DASS DU NOCH NIE EINE EST-ERKLÄRUNG ABGEGEBEN HAST, BLEIBT
DEREN GEHEIMNIS.

NACH DEINER BESCHRIEBENEN SITUATION UND UNTER
DER VO’RAUSSETZUNG, DASS DU KEINE WEITEREN NEBENEINkünfte HAST UND DU IN STEUERKLASSE 1 BESTEUERT WIRST, GIBT ES KEINE VERPFLICHTUNG EINE ERKLÄRUNG
ABZUGEBEN.

WENN DU DURCHWEG IN DEN EINZELNEN JAHREN MONATLICH
GLEICHES BRUTTO BEZOGEN HAST UND AUCH KEINE WERBUNGSKOSTEN, BESONDERE ALTERVORSORGEAUFWENDUNGEN
UND KEINE EXTR-KRANKENENKASSEN UND PFLEGEVERSICERUNGS-
BEITRÄG HATTEST ODER HAST, IST DIE ABGBE EINER
ERKLÄRUNG NICHT NUR UNNÖTIG, SONDERN SIE BRINGT
DIR AUCH KEINE STEUERERSTATTUNG.

FOLGENDE FRAGEN WÄREN ALLERDINGS ZU PRÜFEN;

HASTZ DU WERBUNGSKOTEN /z.B. FAHRTKOSTEN ZUR ARBEITSSTÄTTE, ODER ANDERE WK WIE Z.B. LITERATUR,
COMPUTER FÜR DEINEN BERUF, SOLLTEST DU EVTL.
EINE EST ABGEBEN. DANN KÖNNTE ES EVTL. ZU EINER ERSTATTUNG KOMMEN.

AUCH, WENN DU IN EINEM DER JAHRE LÄNGER ALS 6 WOCHEN
KRANK WARST UND KRANKENGELD BEZOGEN HAST, WÄRE DEINE
SITUATION ZU PRÜFEN:

WENN DU NOCH FRAGEN HAST, SO KANNST DU DICH GERNE
WIEDER MELDEN.

LIEBE GRÜSSE HELMUT

Das wäre ich auch gewesen. Es wird nicht viel passiert sein, allerdings wenn die Abrechungen nicht richtig erfolgt sind können Nachzahlungen entstanden sein.

Hallo,

das kann so einfach nicht beurteilt werden.
Es gibt zwei Arten von Steuererklrungen:
a) die Pflichterklärung ( wenn Einkünfte getätigt wurden die noch nicht versteuert sind )
b) die Erklärung auf Antrag ( wenn mit einer Steuererstattung zu rechnen ist )

Gruß
Dieter

hallo,
nein, du musst keine est abgeben. wenn du jedoch (grob) über 10 km zur arbeit fährst und vielleicht noch eine computer angeschafft hast oder sonstiges, rechnet sich das schon für dich. diese angaben kannst du auch selber machen. ein steuerberater wird sich nicht rechnen.
lg
maria

In § 46 ist die Erklärungspflicht für die Steuerpflichtigen geregelt, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – Arbeitslohn – bezogen haben.

Hallo Yoga-Tante,

unter gewissen Voraussetzungen kann es schon sein, dass Du eine Steuererklärung abgeben mußt. Das sollte im Einzelfall geprüft werden.
Was viel schlimmer ist: es kann durchaus auch sein, dass Du drei Jahre lang Geld an den Staat verschenkt hast, weshalb ich an Deiner Stelle mal schon schnell als möglich den „KümmerDichGang“ einstellen würde.
Grüße
A.

Siehe hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Wenn ein unselbständiger lediger Arbeitnehmer außer den Einkünften aus Arbeitslohn/Gehalt keine weiteren Einkünfte hat und nicht vom Finanzamt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert wird, dann muss er keine Einkommensteuererklärung abgeben.