Einkommenssteuererklärung bei Arbeitslosigkeit

Hallo!
Wenn ich im gesamten Jahr 2006 arbeitslos war, muss ich dann eine
Einkommenssteuererklärung abgeben?
Wenn ja, bekomme ich die Unterlagen beim Finanzamt oder hat jemand
Erfahrung mit der Online-Steuererklärung?
Vielen Dank

Auch Hallo, ja leider musst Du eine Ek-Erklärung abgeben. Arbeitslosengeldzahlungen sind Lohnersatzleistungen und verpflichten Dich zur Abgabe der Steuererklärung. Da in der Regel das Alo I nicht so hoch ist, wie Lohn / Gehalt, ist meistens auch keine Nachzahlung zu befürchten.
ELSTEr stürzt meistens ab und der Nachweis zur Abgabe klappt auch nicht so recht, einfach Unterlagen anfordern oder über die PC-Software der Steuererklärung ausdrucken. Versuch mal, ob man beim Wohnsitz-FA die Formulare downloaden kann.
Gruß C.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch Hallo, ja leider musst Du eine Ek-Erklärung abgeben.

Nö, der war das ganze Jahr arbeitslos.

Dann nicht.

ELSTEr stürzt meistens ab und der Nachweis zur Abgabe klappt

Das halte ich eher für ein Anwendungsproblem. Elser stürzt nicht ab, wenn man jedoch keine Anwenderkenntniss hat, kann die Bedienung schon problematisch werden.

Ansonsten ist das ja gerade so gestaltet, dass es auch absolute Anfänger bedienen können. Dafür gibt es sogar einen Schritt - für - Schritt Modus.

Wem man jedoch erst erklären muss, was eine Maus ist, der sollte besser Papiervordrucke bevorzugen.

Sagen wir mal so, er muss gemäß § 25 EStG, § 56 EStDV keine Steuererklärung abgeben.

Wenn er jedoch im Vorjahr noch Arbeitslohn hatte, von dem ein Steuerabzug vorgenommen wurde, wird er für das Folgejahr als Pflichtveranlagung im Finanzamt geführt. Es kann also, wenn vorgenanntes vorliegt, ca. im September eine Erinnerung an die Abgabe erfolgen und das heißt, man muss abgeben, § 149 AO.

Hallo,

Wenn er jedoch im Vorjahr noch Arbeitslohn hatte, von dem ein
Steuerabzug vorgenommen wurde, wird er für das Folgejahr als
Pflichtveranlagung im Finanzamt geführt.

Nicht zwangsläufig. Grade bei Arbeitslohn mit Lohnsteuerabzug liegt doch meistens eine Antragsveranlagung vor. Und auch wenn eine solche durchgeführt wird, wird man im Folgejahr keinesfalls automatisch zur Pflichveranlagung (zumindest nicht im EOSS-Verbund).

Gruß,
Markus

Hallo

Ich find man kann sich darauf einigen, dass er, sobald er aufgefordert wird, die Erklärung abgeben muss, da er aber ja nur Progessionseinkünfte hat, ist es auch wurscht, denn die Steuer auf 0 ist bei einem % von 0 schließlich genau so hoch wie bei 48%…:smile:

dw

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry, meine Antwort ist leider nicht ganz komplett rübergekommen. Ich meinte, er wird nicht gerade vom 1.1. an ALG I bezogen haben sondern wohl schon im letzten Jahr.

Und dann erkennt auch das bayerische EOSS, wenn dieses ALG I über 410 Euro war, dass Pflichtveranlagung § 46 EStG vorliegt. Und danach richtet sich auch der maschinelle Überwachungslauf für das Folgejahr, auch wenn dort -wie hier- keine Pflichtabgabe vorliegt.

Ist dies also so, wird der Fragenden damit rechnen müssen, eine Erinnerung zu erhalten so ab ca. August 07. Er wird dann eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, der er die Bescheinigungen fürs Finanzamt vom Arbeitsamt beilegen muss.

Damit hast du natürlich recht.

Hallo,

Ergebnis völlig richtig.
Ist doch aber auch ganz lustig, noch ein paar rechtliche Feinheiten zu erötern :wink:

Gruß,
Markus

Wieso wird dieser thread eigentlich nicht gelöscht ?

Alle StreicherInnen im Urlaub ?

wundert sich

der Petz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wieso wird dieser thread eigentlich nicht gelöscht ?:
Alle StreicherInnen im Urlaub ?:
wundert sich
der Petz

So ist es wohl, ich habe Parul und Zirvalda auch schon lange nicht mehr gesehen.