ich habe für 2011 meine steuererklärung noch nicht abgegeben, weil mir noch die Nebenkostenabrechnung 2011fehlt. Kann ich meine Steuererklärung ohne die Nebenkosten abgeben und diese nachreichen bzw. im nächsten Jahr absetzen?
Hallo,
im nächten Jahr lassen sich die Kosten für ein vorhergehendes nicht absetzen.
Also wäre es sinnvoll, entweder noch mit der Abgabe zu warten oder die geschätzten Kosten einzutragen und die Belege dann bei einer eventuellen Nachfrage durch das Finanzamt nachzureichen.
hallo,
ausgaben oder rückzahlungen sind sowieso nur für das steuerjahr wirksam, in dem sie angefallen sind. dabei ist es erstmal egal, für welchen zeitraum sie gelten.
eine nachzahlung für 2011, die in 2012 fällig und gezahlt wird, kann auch nur für das steuerjahr 2012 geltend gemacht werden.
im übrigen hat man immer die möglichkeit, belege nachzureichen, solange noch kein bescheid vom fa ergangen ist, bzw. man kann dies über einen widerspruch auch noch nachreichen.
saludos, borito
g
hallo sparfuchs71,
mach deine steuererklärung und setz einen Pauschbetrag für die Nebenkosten an, die auswertung dauert sowieso ein wenig und bis dahin könnte ja deine nebenkostenabrechnung da sein, dann kannst einspruch erheben gegen die steuererklärung
Hallo,
absetzen kannst Du sie nur in diesem Jahr.
Ob Du sie nachreichen kannst fragst Du am besten Deinen Sachbearbeiter im Finanzamt.
Viele Grüße
Paola