Einkommenssteuererklärung - Dienstreisen

Hallo,

im letzten Jahr habe ich das erste mal in meinem Leben echte Dienstreisen im Auftrag meines Arbeitgebers unternommen. Mein AG hat mir den Verpflegungskostenmehraufwand, sowie sämtliche Auslagen wie Fahrt- und Hotelkosten erstattet.

Muss ich jetzt diese Dienstreisen nochmal in der Einkommenssteuerklärung angeben?

Grüße
Pierre

Servus,

wenn die Erstattungen auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind (da geht es dann um Tagespauschalen für Mehraufwand für Verpflegung), sollte auch ein Betrag in mindestens gleicher Höhe erklärt werden, weil sonst das Risiko besteht, dass die steuerfreie Erstattung dem steuerpflichtigen Lohn zugerechnet wird und dann mit einem lästigen Einspruchsverfahren wieder weggemacht werden muss.

Schöne Grüße

MM