Hallo,
angenommen ein Arbeitnehmer hat eine Direktversicherung zur Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber gefördert wird. D.h. ein Teil des Gehalts wird umgewandelt und in die Direktversicherung eingezahlt, zusätzlich auch die vermögenswirkamen Leistungen des Arbeitgebers.
Würde man diese Direktversicherung auch in der Einkommenssteuererklärung noch irgendwo angeben, z.B. beim Versorgungsaufwand?
Ich nehme mal an, dass dies nicht der Fall ist, da diese Leistungen ja schon vom zu versteuernden Lohn abgezogen werden. Aber da ich kein Experte in dieser Sache bin, stelle ich hier diese Frage.
Besten Dank für Eure Antworten!