Einkommenssteuererklärung - Doppelte Haushaltsführ

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgende Frage zum Thema - Einkommenssteuer- Doppelte Haushaltsführung:
Sachverhalt:

Jemand wechselt innerhalb eines Unternehmens die Position und pendlet nun zwischen Hauptwohnung und Zweitwohnsitz.
Beginn Arbitsverhältnis z. B 1.9.2011 (Vertragsbeginn). Zweitwohnung wurde allerdings erst am 1.11.2011 bezogen (Beginn Mietverhältnis).
In der Zeit vom 1.9 bis zum 31.10 hat die Firma die Übernachtungskosten übernommen. Meine Fragen nun:

  1. Kann man für den Zeitraum 1.9 bis zum 31.10 einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen (Firma hat nur Übernachtung gezahlt -Beginn doppelte Haushaltsführung ist ja eigentl. erst der 1.11). Wenn nein, gibt es eine andere Möglichkeit die diese Kosten geltend zu machen / abzusetzen?

  2. Kann man eine Heimfahrt pro Woche auch in der Zeit vom 1.9 bis 30.10 geltend machen (Beginn doppelte Haushaltsführung ist ja eigentl. erst der 1.11). Wenn nein, gibt es eine andere Möglichkeit die Heimfahrten abzusetzen?

Vielen Dank im Voraus.

Sorry für Steuerfragen bin ich nicht der richtige
Gruß Audi

Hallo Adam,

zu 1: ja, denn hier handelt es sich bereits um eine doppelte Haushaltsführung. Erstwohnsitz = Hauptwhg, Zweitwhg an Beschäftigungsort.
Für dHH ist es unerheblich, ob am Beschäftigunsort im Zelt, im Hotel oder in eigener Whg übernachtet wird. Hauptsache es wird nicht täglich gependelt.

zu 2: ja, siehe Begründung zu 1.

Also ansetzen in Steuererklärung (jeweils ab 01.09.):

  • Fahrten Whg(Hotel) - Arbeitsort
  • Übernachtungskosten + VMA abzügl Erstattungen Arbeitgeber
  • Heimfahrten am WE

Hoffe das hilft etwas,
Grüße hjs

Vielen Dank für die Info.
Hilft mir auf jeden Fall schon weiter.