Einkommenssteuererklärung doppelter Haushalt

Hallo Zusammen,

Ich sitz gerade an meiner Einkommensteuererklärung für 2012.

Folgender Sachverhalt

  • ich, ledig
  • gemeldet in Sachsen(Wohne bei Eltern)
  • arbeite unter der Woche in Hannover und habe dort eine Wohnung angemietet. Ich arbeite dort bereits länger als 3 Monate, somit fallen die Verpflegungskosten weg

Kann ich nun die doppelte Haushaltsführung nutzen oder die Übernachtungskostenc, wenn ich in Chemnitz bei
Meinen Eltern gemeldet bin und dort keine eigene Wohnung besitze, da es sich für 6-8 Tage im Monat einfach nicht lohnt?

Anzumerken ist, dass ich auch in Chemnitz angestellt bin und in der NL von meinem AG eine Auswärtstatigkeit ausübe. Für die Fahrt nach Hannover habe ich einen Firmenwagen. Ein Zweitwohnsitz auf dem Ausweis existiert noch.

Danke für eure Hilfe

Hallo,

wenn du in den Haushalt deiner Eltern eingebunden bist und keine von dem Haushalt deiner Eltern abgetrennte eigene Wohnung hast ( im Mehrfamilienhaus beispielsweise)
ist der Tatbestand der doppelten Haushaltsführung nicht erfüllt. Es wird unterstellt dass dir keine Mehraufwendungen enstehen wenn du bei deinen Eltern wohnst.
Sorry :smile:

Hallo Wuebra,

ich bin kein Steuerberater, kenne mich aber in Steuerfragen etwas aus.

zuerst möchte ich Deine Anfrage etwas strukturiearen, damit der Sachverhalt klar wird:

– Familienstand: ledig

– Wohnsitz: Chemnitz ( bei den Eltern -
Kinderzimmer - „Hotel Mutti“ )

– Arbeitgeber = Firma in Chemnitz

– aktuell: Tätigkeit in einer Niederlassung des
Arbeitgebers in Hannover ( Montag bis Freitag )

– Anmeldung mit Zweitwohnsitz in Hannover ist erfolgt

– Der Arbeitgeber stellt ein Firmenfahrzeug für die
dienstlichen Fahrstrecken incl. Hin- und
Rückfahrt zur Arbeitsstelle auswärts

– Im Hinblick auf die Entfernung hast Du Dir dort
eine kleine Wohnung angemietet

– an den Wochenenden Heimfahrt ins „Hotel Mutti“
oder zur Freundin

Bitte entschuldige die teilweise krasse Formulierung; sie sollen nur den Sachverhalt darstellen; wenn ich falsch liege, bitte Info.

Doch nun zu den steuerlichen Überlegungen:

Doppelte Haushaltsführung:

Scheidet m. E. aus; Du hast in Ch. keine eigenen Hausstand. Auch wäre Dir als Lediger ein Umzug zuzumuten, wenn Du nicht nachvollziehbar darlegen kannst, daß der Umzug in keinem Verhältnis zu der geplanten Arbeitsdauer in Hannover steht.

Heimfahrten - normal Familienheimfahrten:

entfällt wegen Firmenwagen und keine Familie

Ich kann mir leider keine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit vorstellen, die Dir eine Steuerersparnis bringt.

Es gibt nur drei Möglichkeiten:

– Steuerberater = Kosten

– Elster - Programm des Finanzamtes für die
elektronische Steuererklärung; die Hilfetexte sind
sehr gut

– Recherche im Internet

Ich kann mir leider - aber völlig unsubstitioniert - keine Möglichkeit vorstellen, hier Steuervergünstigungen zu erreichen.

Sorry, mehr weiß ich nicht.

Stefan Seidel

Hallo,

tut mir leid bin gerade im Urlaub und habe keinen Zugriff auf meine Unterlagen.

Hallo Wuebra,

leider kann ich da nicht weiterhelfen!

Gruß
Brendon

Hallo Wuebra,
solange der Einstellort Chemnitz und der Arbeitsplatz in Hannover nicht auf Dauer angelegt ist, sollte das FA die doppelte Haushaltsführung anerkennen.
Wenn es in Hannover ein Dauerarbeitsplatz ist wird es nicht anerkannt da in Chemnitz keine eigene Wohnung vorliegt.
mfg
Ben

Hallo,
ich kann und darf Ihnen in meiner Tätigkeit als Finanzkaufmann diesbezüglich leider keine Antwort geben. Mein Tipp: Steuerberater konsultieren.
Ich kann Ihnen aber einen Weg zeigen, wie Sie ganz legal bis zu 6.000.- Euro pro Jahr an Steuern einsparen und in Privatvermögen umwandeln können. In 12 Jahren ergibt das eine stattliche Summe von z.B. 72.000.- Euro!
Lohnt sich auf jeden Fall für Personen mit einem Nettoeinkommen ab 1.800.- Euro/Monat (Einzelperson oder zusammen mit Ehe- oder Lebenspartner). http://tinyurl.com/bsl9lrr

Grüsse
Peter Hansen

schau mal hier:

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechu…

Hallo,
so wie ich dies verstehe, haben Sie nur eine Hauptwohnung und die ist in Hannover. Hauptwohnung ist diejenige, in der Sie ihren Lebensmittelpunkt haben. Als Wohnung (Eltern) gilt nur, wenn Sie eine komplett eingerichtete Wohnung mit Küche und Bad bei ihren Eltern haben und diese Wohnung räumlich getrennt ist. Dies müssen Sie dem Finanzamt nachweisen! Daher stellt sich die Frage der „doppelten“ Haushaltsführung nach meinem Verständnis nicht, da Sie nur eine Wohnung besitzen.
Die Arbeitsvertragliche Konstellation spielt keine Rolle, außer bei der Versteuerung des Fahrzeugs. Achten Sie darauf, dass man ihnen bei den Entfernungskilometer nur die Strecke: Wohnung Hannover - Arbeitsplatz versteuert und nicht etwa Chemnitz - Hannover. Wenn Sie einen Wohnsitz bei den Eltern gemeldet haben, ginge auch Eltern - Chemnitz.

Wenn Sie beruflich einen zweiten Haushalt haben, können Sie die Kosten für die doppelte Haushaltsführung absetzen. Dafür müssen Sie aber einen ersten Haushalt haben.
Sie können versuchen, die Kosten abzusetzen. Diese werden aber in Ermangelung eines ersten Haushalts wohl nicht anerkannt werden.