Hallo ins Forumland, vielleicht kann jemand helfen.
Es liegt der einheitliche und gesonderte Feststellungsbescheid einer bilanzierenden GbR vor. Hierin steht unter sonstige Feststellung der ZaSt und Soli-Zuschlag der von der Bank einbehalten wurde. Sind diese Werte in das Formular KAP der Einkommenssteuererklärung des jeweiligen Gesellschafters zu übernehmen?
Balthasar70
Wie wärs, wenn du einen Experten fragst?