Hallo Steuerexperten,
habe einer Bekannten, die noch nie eine Einkommenssteuererklärung abgegeben hat, angeboten, diese für sie anzufertigen. Nun überlege ich, ob ich ihr damit einen Gefallen tue oder sie vielleicht noch nachzahlen müsste. Sie hat nämlich das erste halbe Jahr eine Beschäftigung auf 410,- Euro-Basis gehabt und das zweite halbe Jahr voll gearbeitet für 1200,- brutto (Friseuse). Lohnsteuer für die zweite Hälfte des Jahres hat sie insgesamt 310,- Euro bezahlt. Kann es nun sein, dass sie nach einer Einkommenssteuererklärung zu einer Nachzahlung „verdonnert“ werden könnte?
hallo,
warum sollte eine nhaczahlung drohen, bei dem geringen einkommen? für den 410euro-job sind pauschal steuern entrichtet worden, und für die 1200euro hat sie steuern gezahlt.
ich vermute eher, sie bekommt eine rückzahlung.
saludos, borito
Hallo,
nein eigentlich müsste sie dann alles zurück bekommen . Nur wovon hat sie im ersten halben Jahr gelebt? Sicherlich von 400 Euro. ALG1 oder Hartz4 dazu? ALG1 wird mit angerechnet beim Einkomme, dann könnte die Erstattung nicht ganz so hoch ausfallen. Eine Nachzahlung dürfte jedoch nicht drin sein.
Nein, der 400-Euro-Job bzw. 450-Euro-Job ist für den Arbeitnehmer steuerfrei. Er fließt auch nicht in die Progression. Insofern sollte Ihre Bekannte die vollen 310 Euro zurückbekommen, falls sie nicht noch andere Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld) bekommen hat. Aber bei 7.200 Euro brutto wären selbst 2000 Euro Lohnersatzleistung noch unschädlich.
Mit Elsterformular können Sie die Erstattung vorab berechnen.
Vielen Dank, Ihr Beitrag hat mir weitergeholfen.
Pinky13
Hallo,
welche Steuerklasse, welches Bundesland, Kinder, Kirchensteuer??
LG
Hallo,
leider kann ich diese Frage nicht sicher beantworten. Normalerweise sollte man eine Steuererklärung machen, wenn man nicht das ganze Jahr voll gearbeitet hat, da man dann Steuern zurückbekommen wird. Da die Bekannte jedoch nur sehr wenig Lohnsteuern bezahlt hat, bin ich mir in diesem Fall nicht sicher.
Gruß
Brendon
Hallo,
mit einem Einkommen von 9.660,- EUR zahlt man ohnehin so gut wie keine Lohnsteuer. Wenn man dann noch die Werbungskosten abzieht, sollte man eigentlich überhaupt keine Lohnsteuer zahlen. Daher sollte die bkannte eigentlich die volle Lohnsteuer zurück erhalten. Um dies voher zu prüfen, gehen sie ins Internet und suchen einen der vielen Lohnsteuerrechner für 2012 und geben mal die Eckdaten ein.