Hallo zusammen,
bei der Einkommenssteuererklärung ist im Zusammenhang mit dem Kindergeld etwas nicht klar.
Das Szenario:
Mann lebt seit Ende 2010 von seiner Frau dauernd getrennt…
Der Mann ist kinderlos in die Ehe gegangen. Die Frau brachte hingegen 2 Kinder mit in die Ehe.
Veranlagungszeitraum sind die Jahre 2009 und 2010
Steuerklasse IV, Kinderfreibeträge: 1,0, Getrenntveranlagung
Kind 1: unehelich, Aufenthalt des Kindsvaters ist nicht zu ermitteln, keine Unterhaltszahlung
Kind 2: unehelich, Kindsvater zahlt weniger als 75 % des festgelegten Unterhalts
Die Frau bekommt das Kindergeld für beide Kinder ausgezahlt. Eine Übertragung des Kindergeldanspruches nur auf sie hat nicht statt gefunden.
Der Mann ist den Kindern gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet (das sollten die Kindsväter sein!)
Frage: Wie muss nun in der Steuererklärung das an die Frau gezahlte Kindergeld berücksichtigt werden? Und: sind die unehelichen Kinder der Frau im Sinne der Kindschaftsverhältnisse leibliche Kinder oder zählen diese zu den Stiefkindern (macht das überhaupt einen Unterschied, steuerlich gesehen?). Wie wirkt sich die Günstigerprüfung des FA aus (unter der Annahme dass der Mann das Kindergeld in der Steuererklärung angeben muss).
Wenn das Kindergeld bei der Schnellberechnung in Ansatz gebracht wird schrumpft der Erstattungsbetrag dramatisch zusammen.
Vielleicht kann jemand zu diesem Szenario eine Beispielrechnung aufmachen.
Vielen Dank im Voraus!
Michael