Einkommenssteuererklärung/Kindergeld

Hallo zusammen,

bei der Einkommenssteuererklärung ist im Zusammenhang mit dem Kindergeld etwas nicht klar.

Das Szenario:

Mann lebt seit Ende 2010 von seiner Frau dauernd getrennt…

Der Mann ist kinderlos in die Ehe gegangen. Die Frau brachte hingegen 2 Kinder mit in die Ehe.

Veranlagungszeitraum sind die Jahre 2009 und 2010

Steuerklasse IV, Kinderfreibeträge: 1,0, Getrenntveranlagung

Kind 1: unehelich, Aufenthalt des Kindsvaters ist nicht zu ermitteln, keine Unterhaltszahlung
Kind 2: unehelich, Kindsvater zahlt weniger als 75 % des festgelegten Unterhalts

Die Frau bekommt das Kindergeld für beide Kinder ausgezahlt. Eine Übertragung des Kindergeldanspruches nur auf sie hat nicht statt gefunden.

Der Mann ist den Kindern gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet (das sollten die Kindsväter sein!)

Frage: Wie muss nun in der Steuererklärung das an die Frau gezahlte Kindergeld berücksichtigt werden? Und: sind die unehelichen Kinder der Frau im Sinne der Kindschaftsverhältnisse leibliche Kinder oder zählen diese zu den Stiefkindern (macht das überhaupt einen Unterschied, steuerlich gesehen?). Wie wirkt sich die Günstigerprüfung des FA aus (unter der Annahme dass der Mann das Kindergeld in der Steuererklärung angeben muss).

Wenn das Kindergeld bei der Schnellberechnung in Ansatz gebracht wird schrumpft der Erstattungsbetrag dramatisch zusammen.

Vielleicht kann jemand zu diesem Szenario eine Beispielrechnung aufmachen.

Vielen Dank im Voraus!

Michael

Kinderfreibetrag /Kindergeld
Hi,

Mann lebt seit Ende 2010 von seiner Frau dauernd getrennt…

Der Mann ist kinderlos in die Ehe gegangen. Die Frau brachte
hingegen 2 Kinder mit in die Ehe.

dann sind es nur Kinder der Frau, der Mann gibt ab 2011 keine Kinder an bei seiner Einzelveranlagung

Veranlagungszeitraum sind die Jahre 2009 und 2010

hier ist grundsätzlich eine Zusammenveranlagung zulässig

Steuerklasse IV, Kinderfreibeträge: 1,0, Getrenntveranlagung

da kann so für beide Ehegatten gelten
Welcher der Ehegatten hat die getrennte Veranlagung gewählt?

Kind 1: unehelich, Aufenthalt des Kindsvaters ist nicht zu
ermitteln, keine Unterhaltszahlung
Kind 2: unehelich, Kindsvater zahlt weniger als 75 % des
festgelegten Unterhalts

Die Frau bekommt das Kindergeld für beide Kinder ausgezahlt.
Eine Übertragung des Kindergeldanspruches nur auf sie hat
nicht statt gefunden.

ist so normal, die Kinder leben doch bei ihr

Der Mann ist den Kindern gegenüber nicht
unterhaltsverpflichtet (das sollten die Kindsväter sein!)

Frage: Wie muss nun in der Steuererklärung das an die Frau
gezahlte Kindergeld berücksichtigt werden? Und: sind die
unehelichen Kinder der Frau im Sinne der
Kindschaftsverhältnisse leibliche Kinder oder zählen diese zu
den Stiefkindern (macht das überhaupt einen Unterschied,
steuerlich gesehen?). Wie wirkt sich die Günstigerprüfung des
FA aus (unter der Annahme dass der Mann das Kindergeld in der
Steuererklärung angeben muss).

beim Mann sind die Kinder bei getrennter Veranlaung nicht einzutragen.
Bei der Mutter zunächst mal je 0,5 Kind. Da der leibliche Vater nicht auffindbar ist bzw. den Unterhalt nicht im Wesentlichen bezahlt, wird der Kinderfreibetrag der leiblichen Väter auf die Mutter übertragen. Ergebnis: Mutter hat 2,0 Kinder steuerlich.
Entsprechend dem Anteil am Kinderfreibetrag wird das Kindergeld angerechnet, also auch 2 x ganz.

Wenn das Kindergeld bei der Schnellberechnung in Ansatz
gebracht wird schrumpft der Erstattungsbetrag dramatisch
zusammen.

Kindergeld/Kinderfreibetrag wirkt sich nur selten bei der Steuerberechnung positiv aus. Die Aufwendungen sind eher durch das Kindergeld entlastet.

Schöne Grüße
C.