Einkommenssteuererklärung nachreichen?

Hallo

ich möchte fragen ob und wie es möglich ist, Einkommenststeuererklärung zwischen 2006 - 2009 einzureichen?

Respektive: gibt es Folgen?

Vielen Dank im Voraus

Ist grundsätzlich möglich.
Steuererklärung machen (per ELSTER oder Erklärungsvordrucke) , Angaben anhand von Belegen nachweisen, absenden an das örtliche Finanzamt.

Folgen erst mal keine. Möglich dass das Jahr 2006 nicht mehr anerkannt wird, wenn die Festsetzungsverjährung abgelaufen ist.

Dann kommt es darauf an, ob man schon vorher zur Abgabe verpflichtet war (z.B. Unternehmer, Lohnsteuerklassen 3 und 5 bzw. 1 und 6 oder ob man eine Antragsveranlagung beantragt.

Hallo,
dies hängt davon ab, ob Sie die ESt-Erklärung freiwillig abgeben, dann haben Sie vier Jahre Zeit hierfür, in diesem Fall können Sie sich für die Steuererklärung 2009 nach neuer Rechtslage vier Jahre Zeit lassen, also bis zum 31.12.2013.
Es gibt aber auch andere Urteile, die sieben Jahre befürworten: Das Finanzgericht Köln entschied nun, dass auch bei freiwilliger Abgabe einer Steuererklärung der siebenjährige Abgabezeitraum gelten muss (Finanzgericht Köln, Urteil v. 3.12.2008, Az. 11 K 4917/07; Revision beim BFH, Az. VI R 23/08).
Sicherheitshalber würde ich aber die ESt-Erklärung 2006 bis spätestens Ende diesen Jahres abgeben.
MfG
zeichevadda

Hallo Majowi,

vielen Dank für Ihre Antwort. Klingt ja recht simpel.

Herzlichen Dank

Hallo,

prima, vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

Herzliche Grüssse

Hallo

Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, so wird eine Veranlagung zur Einkommensteuer nur durchgeführt, wenn diese beantrag wird. Durch die Abgabe einer Steuererklärung ist der Antrag auf Veranlagung spätestens bis zum Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist zu stellen. Bis zum 31.12.2007 galt, dass eine Veranlagung zu Einkommensteuer und damit eine Rückerstattung von zuviel gezahlter Steuer nicht mehr möglich waren, wenn die Einkommensteuerklärung nicht innerhalb von zwei Jahren abgegeben worden war.

Ab 2008 gilt nun, dass sich Personen, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit nehmen können. Die Neuregelung gilt für alle Steuererklärungen ab dem Jahr 2005. Arbeitnehmer können daher freiwillig ihre so genannte Antragsveranlagung für das Jahr 2008 noch bis Ende 2012 vornehmen.
Lg Sabine

Liebe Sabine,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Ich bin gespannt, was vom Finanzamt zurück kommen wird.

Herzliche Grüsse