einkommenssteuererklärung ohne Unterlagen

Hallo,
ich mache meine Steuererklärung immer über den Lohnsteuerhilfeverein.
Bisher klappte das ganz gut aber nun bin ich umgezogen und zu einer Dame gekommen die dieses Nebenberuflich macht und mir die Ausrechnung und meine Unterlagen dann wieder schicken wollte damit ich noch unterschreiben kann und diese dann selber an das Finanzamt schicken kann. Soweit so gut, sie wollte die Unterlagen am 18.3.10 losschicken, diese sind leider bis heute (30.3.) nicht bei mir angekommen. Wir tippen darauf das der Brief bei der Post verloren gegangen ist. Nun meine Frage kann ich meine Steuererklärung auch ohne die unterlagen machen? Diese enthielten den Steuerauszug vom AG und die Umzugsnachweise da ich umgezogen bin letztes Jahr.
Und falls das Finanzamt das nicht macht,wer kommt dann für den Schaden auf, den ich aus der Steuererklärung wieder bekommen würde?
Bitte meldet Euch ganz schnell, da ich nicht weiss was ich machen soll und ich auf das Geld leider angewiesen bin ;-(

Hallo sunny020283,

nichts ist „unmöglich“. Natürlich soll die steuerdame mal den Brief suchen. In der Zeit host Du Dir bitte Ersatznachweise. Der AG hat so etwas und Eure Wohnadressen sind auch irgendwo dokumentiert. Somit muss der Umzug automatisch auch Geld gekostet haben.

Übrigens sollte der Steuerclub :smile: auch noch eine Kopie im PC haben.

Auf gehts sunny020283.

viel ERFOLG wünscht
Wolfgang aus Oberbayern

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hallo, erstmal würde ich überprüfen ob die dame professionell arbeitet. lass die eine abschrift der erklärung geben und schick das mit einer erklärung des vorfalls (unterlagen verloren auf postweg) an das FA. auf treu nd glauben sollte das möglich sein. die Lohnsteuerbescheinigung könnte der arbeitgeber nochmals ausdrucken, aber es reicht auch die dezemebr gehaltsabrechnung als nachweis. die umzugksoten ist schion schwieriger. du bekomms mindesten eine pauschale angerechnet nach § 10 BUKKG + was du nachweisen kannst.

gruß

Sven

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich habe mal gelesen, dass in Deutschland jährlich? 17.500 Sendungen verloren gehen.
Ob das stimmt kann ich nicht beurteilen.

Bei allem wo kein Einlieferungsbeleg vorhanden ist kann man natürlich nichts beweisen.
Also sollte man alle wichtigen Sachen oder mit wichtigen Dokumenten immer per Einschreiben (Einwurfeinschreiben oder „Einschreiben mit Rückschein“) versenden, was die Sache natürlich sehr verteuert und verkompliziert, da man zu Öffnungszeiten zu einem der wenigen Postämter oder Postagenturen gehen muss.
Hätte der Fragesteller die Kosten eines Einschreibens zahlen wollen?

Den Umzugsnachweis wird man sicherlich leicht noch einmal besorgen können, ebenso die Steuerbescheinigung vom Arbeitgeber.
Wieso also jammern - man hätte so wichtige Unterlagen persönlich abholen sollen!

Schadenersatz wird es nicht geben - der Verlust von Postsendungen gehört zum „natürlichen Lebensrisiko“.

meine Frage kann ich meine Steuererklärung auch ohne die
unterlagen machen?

Darauf haben die anderen schon geantwortet.

Und falls das Finanzamt das nicht macht,wer kommt dann für den
Schaden auf, den ich aus der Steuererklärung wieder bekommen
würde?

Das ist eine Rechtsberatung, die Du besser im „frag-einen-anwalt“ forum stellst.

hallo,

schlechte karten, würde ich sagen. und schlechtes vorgehen seitens der dame, die auf diese weise „nebenberuflich“ steuererklärungen macht… (aus verschiedenen gründen, von kenntnisstand bis hin zu haftung).

um es kurz zu machen:
ausdruck der lohnsteuerkarte ist nicht mehr zwingend notwendig, weil über die persönliche id die steuer ans fa gemeldet wird und das fa sich darüber die daten ziehen kann. man kann sich auch vom ag eine kopie ausstellen lassen.
hinsichtlich der nunmehr verloren gegangenen unterlagen/belege:
grds. anerkennt das fa nur ausgaben, die belegt (=nachgewiesen durch originalquittungen, kassenbelege, rechnungen etc.) oder glaubhaft gemacht wurden. in ausnahmefällen aknn das fa davon abweichen, wenn ein nachweis z.b. auch über rechnungskopien und/oder abbuchungen auf dem kontoauszug geführt werden kann.

wo das nicht möglich ist (z.b. bei kassenbons, bei denen die ware bar oder mit ec-karte bezahlt wurde), wird das fa auch nichts anerkennen.

auf alle fälle sollte man eine ausführliche beschreibung des sachverhalts beifügen, das erhöht die glaubwürdigkeit (ist aber keine garantie für eine anerkennung!).

hinsichtlich der „haftung“ wird´s schwierig. sofern der „dame“ keine fahrlässigkeit etc. nachgewiesen werden kann (und das dürfte in dem fall äußerst schwer sein), bliebe nur noch die post als möglicher „schadenverursacher“! und erfahrungsgemäß gehen soche ansprüche regelmäßig ins leere.

auf alle fälle aber bei der post nachforschung anstellen (muß die auftraggeberin tun), ggfs. auch bei der ermittlungsstelle der post für unzustellbare sendungen nachfragen. manchmal ist die schrift verwischt oder unleserlich, dann geht das nach münster (oder eine andere stadt) und dort wird dann „ermittelt“, bevor der brief zugestellt oder an den absender zurückgeschickt wird. sowas kann bis zu 4-6 wochen dauern…

viel glück!

saludos, borito

hallo,

schlechte karten, würde ich sagen. und schlechtes vorgehen seitens der dame, die auf diese weise „nebenberuflich“ steuererklärungen macht… (aus verschiedenen gründen, von kenntnisstand bis hin zu haftung).

um es kurz zu machen:
ausdruck der lohnsteuerkarte ist nicht mehr zwingend notwendig, weil über die persönliche id die steuer ans fa gemeldet wird und das fa sich darüber die daten ziehen kann. man kann sich auch vom ag eine kopie ausstellen lassen.
hinsichtlich der nunmehr verloren gegangenen unterlagen/belege:
grds. anerkennt das fa nur ausgaben, die belegt (=nachgewiesen durch originalquittungen, kassenbelege, rechnungen etc.) oder glaubhaft gemacht wurden. in ausnahmefällen aknn das fa davon abweichen, wenn ein nachweis z.b. auch über rechnungskopien und/oder abbuchungen auf dem kontoauszug geführt werden kann.

wo das nicht möglich ist (z.b. bei kassenbons, bei denen die ware bar oder mit ec-karte bezahlt wurde), wird das fa auch nichts anerkennen.

auf alle fälle sollte man eine ausführliche beschreibung des sachverhalts beifügen, das erhöht die glaubwürdigkeit (ist aber keine garantie für eine anerkennung!).

hinsichtlich der „haftung“ wird´s schwierig. sofern der „dame“ keine fahrlässigkeit etc. nachgewiesen werden kann (und das dürfte in dem fall äußerst schwer sein), bliebe nur noch die post als möglicher „schadenverursacher“! und erfahrungsgemäß gehen soche ansprüche regelmäßig ins leere.

auf alle fälle aber bei der post nachforschung anstellen (muß die auftraggeberin tun), ggfs. auch bei der ermittlungsstelle der post für unzustellbare sendungen nachfragen. manchmal ist die schrift verwischt oder unleserlich, dann geht das nach münster (oder eine andere stadt) und dort wird dann „ermittelt“, bevor der brief zugestellt oder an den absender zurückgeschickt wird. sowas kann bis zu 4-6 wochen dauern…

viel glück!

saludos, borito
.

hallo,

schlechte karten, würde ich sagen. und schlechtes vorgehen seitens der dame, die auf diese weise „nebenberuflich“ steuererklärungen macht… (aus verschiedenen gründen, von kenntnisstand bis hin zu haftung).

um es kurz zu machen:
ausdruck der lohnsteuerkarte ist nicht mehr zwingend notwendig, weil über die persönliche id die steuer ans fa gemeldet wird und das fa sich darüber die daten ziehen kann. man kann sich auch vom ag eine kopie ausstellen lassen.
hinsichtlich der nunmehr verloren gegangenen unterlagen/belege:
grds. anerkennt das fa nur ausgaben, die belegt (=nachgewiesen durch originalquittungen, kassenbelege, rechnungen etc.) oder glaubhaft gemacht wurden. in ausnahmefällen aknn das fa davon abweichen, wenn ein nachweis z.b. auch über rechnungskopien und/oder abbuchungen auf dem kontoauszug geführt werden kann.

wo das nicht möglich ist (z.b. bei kassenbons, bei denen die ware bar oder mit ec-karte bezahlt wurde), wird das fa auch nichts anerkennen.

auf alle fälle sollte man eine ausführliche beschreibung des sachverhalts beifügen, das erhöht die glaubwürdigkeit (ist aber keine garantie für eine anerkennung!).

hinsichtlich der „haftung“ wird´s schwierig. sofern der „dame“ keine fahrlässigkeit etc. nachgewiesen werden kann (und das dürfte in dem fall äußerst schwer sein), bliebe nur noch die post als möglicher „schadenverursacher“! und erfahrungsgemäß gehen soche ansprüche regelmäßig ins leere.

auf alle fälle aber bei der post nachforschung anstellen (muß die auftraggeberin tun), ggfs. auch bei der ermittlungsstelle der post für unzustellbare sendungen nachfragen. manchmal ist die schrift verwischt oder unleserlich, dann geht das nach münster (oder eine andere stadt) und dort wird dann „ermittelt“, bevor der brief zugestellt oder an den absender zurückgeschickt wird. sowas kann bis zu 4-6 wochen dauern…

viel glück!

saludos, borito

Hallo, kann man ohne nähere Kentniss der fehlenden Unterlagen nicht beantworten.
Wenn die Dame bestätigt, daß die Teile auf dem Postweg vermutlich verloren wurden, sehe ich kein Problem für Sie.
Mit freundlichen Grüssen
Hermann

Hallo,

ist denn sicher, daß die Unterlagen abgeschickt wurden?
Wenn das FA die Unterlagen braucht, wirds schwierig, wenn man die Absendung nachweisen kann, müßte die Post den (wahrscheinlich nachzuweisenden) Schaden regulieren.

Viele Grüße

Paola