Hallo,
ich möchte für eine Bekannte erstmalig ihre Einkommenssteuererklärung machen.
Sie hat einen regulären Job und einen 450€(brutto)Minijob, bei dem Sie monatlich 400€ ausgezahlt bekommt. Laut Auskunft vom Finanzamt soll es zwei verschiedene Arten von Minijobs geben: Einen, den man angeben muss und einen den man nicht angeben muss. Jetzt weiß ich nicht was zu tun ist. In ihrer Abrechnung des Minijobs ist ersichtlich, dass Kranken- und Rentenversicherungsbeträge abgeführt- mehr ist nicht ersichtlich.
Können die täglichen Fahrten zum Minmijob jetzt geltend gemacht werden?
Was ist weiterhin zu beachten?
Danke für sachdienliche Hinweise.
Viele Grüße
Ralf