Einkommenssteuererklärung, Warenbestand

Servus,

angenommen jemand ist selbstständig und handelt mit gebrauchten Computerteilen. Er kauft 2007 bsp. 200 Teile ein für XX EUR. Er verkauft aber davon nur 100 Teile.

Bei der Einkommenssteuererklärung muss er Einnahmen/Ausgaben bzw. Gewinn im entsprechenden Bogen ausfüllen.

Frage: Wie zählen die 100 gekauften Teile die 2007 nicht verkauft wurden? Werden Sie als Ausgabe ohne Einnahme gezählt oder kann man die Ausgabe erst 2008 geltend machen wenn man sie verkauft?

Falls sie als Ausgabe 2007 geltend gemacht werden dann kann das Ergebnis ja ziemlich mies ausschauen da 200 Teile gekauft und nur 100 Verkauft. Oder muss man den Lagerbestand da irgendwie einberechnen?

Merci
Grüße
Pako

Servus,

wenn der Gewinn gem. § 4 Abs 3 EStG als Überschuss Einnahmen ./. Ausgaben ermittelt wird, haben Waren- und andere Bestandsveränderungen keinen Einfluss auf den Gewinn.

Allenfalls indirekt, weil bei starken Verzerrungen des Ergebnisses bei der Veranlagung jemand draufkommen könnte, dass wegen § 1 Abs 2 HGB Kaufmannseigenschaft gegeben ist und damit wegen anderer als steuerlicher Vorschriften Bücher geführt und Jahresabschlüsse aufgestellt werden müssen. Das ist aber eher akademisch, es wundert mich ein bisschen, daß die Finanzverwaltung auf diesen Weg selten oder nie zurückgreift. Zum Nachlesen:

http://www.bundesrecht.juris.de/hgb/__1.html

Schöne Grüße

MM