Einkommenssteuererklärung zwingend notwendig?

Hallo :smile:
nach langer Zeit des Mitlesens, insbesondere in anderen Sub-Forum hier auf www, möchte ich nun auch mal eine Frage stellen.
Folgendes Szenario:
Ein guter Bekannter arbeitet als Freier Mitarbeiter in einem Betrieb. Neben dem „normalen Einkommen“ als Freier Mitarbeiter kommt noch ein weiterer Betrag für zusätzliche Leistungen im gleichen Betrieb (diese Leistungen sind nur sporadisch verteilt und kommen im Durchschnitt nur 1-2 mal im Monat vor) dazu. Insgesamt bleibt er damit noch locker im Freibetrag.
Steuern sind also nicht fällig (da halt noch im Freibetrag).

Mein Bekannter meint dazu, dass eine Einkommenssteuererklärung nicht notwendig sei. So hat er das auch in einem Steuer-Buch gelesen (und könnte es mir auch zeigen :wink:). Ich glaube er meint ein Buch, das diesen Steuerberechnungs-Programmen ala TAX etc. beiliegt. Ist also nicht unbedingt ein „richtiges“ Fachbuch.
Daher meine Frage, stimmt es also, dass es nicht zwingend erforderlich ist (aber freiwillig durchaus möglich ist?)?

Hintergrund ist der, dass ich evtl. ähnliches vorhabe und nun erstmal vorab alles abklären möchte :wink:.

Über eine Antwort würde ich mich natürlich riesig freuen :smile:
Besten Dank.
Spockie

Hallo,

erstmal muss man unterscheiden, ob derjenige auch Arbeitslohn bezieht von dem ein Lohnsteuerabzug vorgenommen wird oder nicht.

  1. bezieht er auch Arbeitslohn von dem ein Lohnsteuerabzug vorgenommen wird, ist eine Steuererklärung abzugeben wenn die Einkünfte aus der anderen Tätigkeit 410,-€ übersteigen.

2)bezieht er keinen Arbeitslohn von dem ein Lohnsteuerabzug vorgenommen wird muss er eine Steuererklärung nur abgeben, wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.

Dies gilt jedoch nur für die Einkommensteuer und hängt bei der Variante 2 auch vom Familienstand, der Veranlagungsform und den Einkünften des zusammenveranlagten Ehepartners ab.

aber Vorsicht: es gibt auch noch die Umsatzsteuer.

Ciao Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank für Deine Antwort.
Was genau ist ein „Lohnsteuerabzug“? Meint das ein Betrag, der von dem Arbeitgeber als Steuern abgeführt wird?
Worauf beziehen sich die 410 €? Auf einen Monat oder 1 Jahr?
Mit der „anderern Tätigkeit“ meinst du dann die zweite zusätzliche Tätigkeit, die eben nur unregelmäßig sich ansteht.

Da ich ja noch keine Erfahrungen sammeln konnte, habe ich noch eine kleine Frage zur Umsatzsteuer. Ich habe bisher immer angenommen, dass die Umsatzsteuer auch erst ab einem gewissen Betrag fällig ist (und dass dieser Betrag höher als die 7660 € der Einkommenssteuer ist).
Ist das ein Irrtum?

MfG
Spockie

  1. bezieht er auch Arbeitslohn von dem ein Lohnsteuerabzug
    vorgenommen wird, ist eine Steuererklärung abzugeben wenn die
    Einkünfte aus der anderen Tätigkeit 410,-€ übersteigen.

2)bezieht er keinen Arbeitslohn von dem ein Lohnsteuerabzug
vorgenommen wird muss er eine Steuererklärung nur abgeben,
wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.

Dies gilt jedoch nur für die Einkommensteuer und hängt bei der
Variante 2 auch vom Familienstand, der Veranlagungsform und
den Einkünften des zusammenveranlagten Ehepartners ab.

aber Vorsicht: es gibt auch noch die Umsatzsteuer.

Ciao Günter