Hallo Zusammen,
nehmen wir mal an jemand hat seit vielen Jahren keine Einkommensteuererklärung gemacht weil es sich nicht gelohnt hat (kam halt Jahre lang nicht über die 1000 € Werbungskostenpauschale). Ende 2012 hat er dann aber den Abeitgeber gewechselt (der sich nun deutlich weiter entfernt vom Wohnsitz befindet) und seit dem würde sich auf Grund der Entfernungspauschale eine Einkommenssteuererklärung lohnen. Leider hat die Person es bisher versäumt eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Könnte die Person nun für die Jahre 2013 und 2014 eine Einkommenssteuererklärung nachhohlen?
Wenn ja, enstehen irgendwelche Nachteile (Säumnis-Zahlungen) durch die nachträgliche Erklärung?
Danke und Gruß…