Hallo.
Ganz grob: Werbungskosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung bzw. Vermietbarkeit stehen. Z.B. Grundsteuer, Versicherung, Kosten für Instandhaltung und Reparatur (nicht nur Handwerkerkosten, auch Material), auch Kreditzinsen und AfA.
Diese Kosten können von den Einnahmen abgezogen werden. Voraussetzung: Das Objekt wird tatsächlich vermietet oder es ist zumindest die Vermietungsabsicht erkennbar.
Wenn du sowieso keine Werbungskosten geltend machst (z.B. weil du einen großen Sack voll Geld im Keller stehen hast), brauchst du nichts weiter zu tun.
Gruß
Michael