Einkommenssteuererklärung.....Wohnung steht leer

Hallo.

Ganz grob: Werbungskosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung bzw. Vermietbarkeit stehen. Z.B. Grundsteuer, Versicherung, Kosten für Instandhaltung und Reparatur (nicht nur Handwerkerkosten, auch Material), auch Kreditzinsen und AfA.
Diese Kosten können von den Einnahmen abgezogen werden. Voraussetzung: Das Objekt wird tatsächlich vermietet oder es ist zumindest die Vermietungsabsicht erkennbar.

Wenn du sowieso keine Werbungskosten geltend machst (z.B. weil du einen großen Sack voll Geld im Keller stehen hast), brauchst du nichts weiter zu tun.

Gruß

Michael

Hallo,

heute kam ein Brief vom Finanzamt, Einkommenssteuererklärung 2014, Einkünfte aus Vermietung:

Lt. Ihrer Erklärung stand das Objekt das ganze Jahr leer. Bitte weisen Sie die weitere Vermietungsabsicht anhand von geeigneten Unterlagen (z.B. Zeitungsinserate zur Mietersuche) nach.
Sollten keine ausreichenden Nachweise erbracht werden, so könnten die Werbungskosten zu diesem Objekt nicht berücksichtigt werden.

Wie sehen sollche Werbungskosten aus? Ich bin mir nicht bewusst etwas angegeben zu haben.
Die Wohnungs steht leer u soll auch nicht vermietet werden.
Wie soll ich mich optimalerweise Verhalten?
Die Wohnung wurde vor ca. 3 Jahren gekauft, war 2 Jahre vermietet und stand 2014 leer.

DANKE für Infos u Tipps

Servus,

Du hast in der Anlage V etwas eingetragen, sonst gäbe es die Rückfrage nicht. Eventuell nicht dran gedacht, die Datenübernahme aus dem Vorjahr zu löschen.

Schöne Grüße

MM

Hi,

damit könnten unter Umständen auch die Werbungskosten der beiden Vorjahre gemeint sein, die
dir wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht rückwirkend wieder aberkannt werden könnten.

Gruß

Wie oft mir das schon passiert ist! Ob Einzahlung in die Kapitalrücklage, Unterschiedsbetrag nach § 60 (2) EStDV oder ähnliches…

Anders als dem Fragesteller muss MIR das allerdings peinlich sein :frowning:

Wieso 2 Jahre? 2013 war es doch offenbar vermietet…

Und 2012 auch. Wenn er da jeweils das zigfache der Mieteinnahmen im Jahr an Werbungskosten in Abzug gebracht hat, braucht er schon eine phantasievolle Begründung, um eine Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft zu machen.

Die zwei Jahre vor 2014 waren die ersten beiden, in denen nach Anschaffung vermietet wurde. Wenn jetzt z.B. wegen hoher Instandhaltungsaufwendungen und hohen Zinsaufwandes kein Gesamtgewinn in dieser wegen Leerstand ohne Vermietungsabsicht ab 2014 sehr übersichtlich gewordenen Periode erzielt wurde, kann sich die jetzige Frage schon auf das Thema Gewinnerzielungsabsicht in den Jahren 2012 und 2013 beziehen: Die auf mehr als nur die beiden Jahre angelegte Prognose hätte vielleicht zu einem anderen Ergebnis geführt.

Schöne Grüße

MM

Also; im Jahre 2012 u 2013 wurde die Wohnung für Kalt 490 Euro monatl. vermietet. Die Wohnung wurde komplett ohne Kredit gekauft. Ausgaben sind nur gering vorhanden. Ein neuer Boden wurde in ein Zimmer 2012 für 200 Euro reingekauft, Ein paar Euro für die Hausverwaltung…usw…Ich will sagen, es gibt keine riessigen Werbungskosten…DANKE EUCH .-)

Die Gefahr sehe ich nicht, jedenfalls nicht, wenn man sich nicht allzu dusselig anstellt.

Für 2012+2013 sehe ich die Absicht, einen Gewinn zu erzielen, grundsätzlich als gegeben an.

Hallo Enno,

das ist sie wohl und wäre es auch, wenn in den beiden Jahren insgesamt negative Einkünfte aus diesem Objekt erzielt worden wären; aber die Frage nach der Vermietungsabsicht würde damit schon losgetreten, weil bei der Veranlagung zunächst ganz stur die Gewinnerzielungsabsicht mit einem tatsächlichen Überschuss über die Dauer der Vermietung in Zusammenhang gebracht wird. Dass sie als Absicht gar nicht realisiert worden sein muss, ist eine Sache, die dann im Zweifelsfall erst im Einspruchsverfahren Bedeutung gewinnt.

Schöne Grüße

MM