Einkommenssteuererklärung

Ich habe ein Haus gekauft, welches zu einem Drittel vermietet ist.
Nun habe ich Handwerkerrechnungen für das gesamte Haus. Diese unterteilen sich in Personalkosten und Material.
Personalkosten sind im Hauptformular 75 zu 20 % ansetzbar (Man trägt den Gesamtbetrag also 100 % ein).
Kann man die anderen 80 % der Personalkosten für Handwerker in Aufwendunden bei Vermietung und Verpachtung zu einem Drittel angeben? Anlage V, Seite 2, Nr 39

Vorrangig vor dem 35a (Handwerkerleistung) sind die Werbungskosten, selbst wenn der 35a günstiger wäre. Wenn die Kosten nicht einzeln dem vermieteten Teil zuzuordnen sind, ordnest du sie anteilig nach Fläche an. Den Rest bei 35a.

Beispiel: 200 qm gesamt, davon 60 qm vermietet = 30%
Handwerkerrechnung 2000 €, davon 1000 € Lohn.
Du setzt als Werbungskosten Vermietung+Verpachtung 30% von 2000 = 600 an.
Als Handwerkerleistung nimmst du die übrigen 70%, aber nur vom Lohn, also 700.

„Vorrangig“ ist wohl das falsche Wort, denn beides schließt jeweils ander aus, vgl. Wortlaut § 35a (5) Satz 1 EStG: „Die Steuerermäßigungen nach den Absätzen 1 bis 3 können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen und soweit sie nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind

Im Übrigen absolut zutreffend.

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Danke, habe ich verstanden und direkt eingearbeitet! Große Hilfe