ich habe eine Frage zur Einkommenssteuer und bitte um eine kurze Einschätzung. Ich benötige keine genaue Rechnung, sondern es reicht mir eine grobe Einschätzung.
Folgende Situation:
Ich habe letztes Jahr geheiratet und habe für 2012 die Steuerklasse 3 (meine Frau 5). Kinderfreibetrag 1. Da meine Frau aber kein Einkommen hat (sie studiert und erhält Bafög in Höhe von 400€) und ich ein Jahreseinkommen von ca. 55000 €, hat mir ein Bekannter gesagt, dass ich evnt. Steuern nachzahlen müsste. Kann das stimmen? Ich gehe mal davon aus, dass wir ca. 5000€ Werbungskosten haben, so dass ein zu versteuerndes Einkommen von 50000€ stehen bleiben wird.
Um eine kurze Einschätzung bedanke ich mich im Voraus.
Hallo
erst mal sind solche fragen eigentlich nicht erlaubt. Bitte lies diesbzgl. die agb.
Aber haben Ehegatten die Steuerklassenwahl 3/5 und verdient der Ehegatte mit Steuerklasse 5 nichts (Bafög wird nicht miteingerechnet), muss grds keine Steuer nachgezahlt werden. Es sei denn der Ehegatte mit 3 hat zusätzlich noch einen Freibetrag (Kinderfreibeträge zählen hier nicht).
Also keine Sorge. Nachgezahlt werden muss in der Regel nur dann wenn der Ehegatte mit 5 auch arbeitet und Geld verdient.
Liebe Grüße
katrinchen
Hallo Daniel,
nein, die Aussage trifft vermutlich nicht zu, denn Sie stellen den klassischen Fall von Steuerklasse 3 dar. Steuerklasse 3 beinhaltet alle Frei- und Pauschbeträge eines Ehepaares, bei dem nur ein Ehegatte arbeitet. Deshalb hat man bei Steuerklasse 5 auch so hohe Abzüge, denn da sind keine solchen Frei - und Pauschbeträge mehr enthalten. Logisch, denn die hat ja der andere in Steuerklasse 3.
Bafög ehöht weder das zu versteuernde Einkommen, noch den Steuersatz, es ist komplett steuerfrei.
Also ich sehe keinen Grund für eine Steuernachzahlung.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara
solange Ihr nicht auch noch Erziehungsgeld bekommt, hast Du keine Nachzahlung zu befürchten, im Gegenteil bei 5.000 Euro Werbungskosten kommt sogar noch was zurück.
Vielen Dank Micha für deine Erklärung. Wir hatten bis August in der Tat Erziehungsgeld (400 € glaube ich, da meine Frau vorher kein Einkommen hatte). Ich hoffe mal das diese Tatsache nicht zu stark ins Gewicht fällt.
Hallo Blaufuchs,
wenn die Ehefrau keine steuerpflichtigen Einnahmen hatte (BaFöG gehört nkcht dazu) kann es zu keiner Nachzahlung kommen. Bei Steuerklasse III und V kommt es oft zu Nachzahlungen, weil durch das Ehegatteneinkommen die Progression steigt und beim Ehegatten mit der III nur dann zu wenig einbehalten wurde- Bei nur einem Verdiener (auch ohne Werbungskosten) kommt es zu keiner Nachzahlung.
Lieber Gruß Jo1702
besten Dank für deine Eischätzung. Habe vergessen zu erwähnen, dass wir 2012 auch 8x300€ (2400€) Elterngeld bekommen haben. Ich gehe mal davon aus dass das aber nicht zu sehr ins Gewicht fällt. Zumal ja noch Werbungskosten vorhanden sind.
wichtig ist, dass die Werbungskosten iHv 5.000 nur bei DIR anfallen!Bist Du sicher, das es auch tatsächlich so viel ist - kommt mir sehr hoch vor im Vergleich zu Deinem Verdienst. Wenn da aber alles in Ordnung ist, mindert der Bezug des Erziehungsgeldes Eure Erstattung. Die Erstattung wird dann aber nicht so sehr hoch sein.
Hast Du bei der Höhe der Werbungskostten, denn auch für die Vorjahre eine Steuererklärung abgegeben? Da käme sicherlich immer was zurück.
Hallo Daniel,
der Steuersatz beträgt bei 50.000 zu versteuerndem Einkommen 16,42 % = 8.212,00 Steuer,durch das Elterngeld erhöht sich der Steuersatz auf 17,02 % ( zu versteuerndes Einkommen 52.400,00 ). Auf Deine 50.000 sind nun 17,02 % Steuern zu zahlen, durch das Elterngeld also 0,6 % mehr auf 50.000,00 zu zahlen.
Lieber Gruß Jo
Sie könnten das Ganze aber auch nachprüfen, wenn Sie möchten. Unter http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/b… geben Sie ihr genaues Jahresbruttogehalt für 2012 ein und die sonstigen Angaben. Danach können Sie Ihre Steuerlast für 2012 berechnen und nachprüfen, ob Ihr Arbeitgeber ausreichend Lohnsteuer für Sie abgeführt hat.
Dann müssen Sie nicht mehr hoffen, sondern können sich ziemlich sicher sein. Falls danach Ihr Bekannter recht hätte und ich unrecht, wäre es z.B. angebracht einen Teil des Weihnachtsgeldes für die Steuernachzahlung 2012 zurück zu legen…
Pauschal ist dies schwer zu beantworten, da das deutsche Steuerrecht zu komplex hierzu ist und es weitere Einflussfaktoren gibt.
Ich persönlich glaube aber bei den genannten Faktoren nicht an eine Nachzahlung. Da ihre Frau kein Einkommen hat und sie die hohen Werbungskosten haben rechne ich eher, ohne es genau durchrechnen zu können, mit einer Erstattung.
wenn die Frau kein steuerpflichtiges Einkommen hat, kann da auch keine Nachzahlung rauskommen.
Und neben den 5000 € Werbungskosten kommen ja auch noch die Ausbildungskosten für das Studium der Frau dazu.
Lieber Daniel,
bitte entschuldige die verspaetete Antwort, weil ich auf einer Dienstreise war.
Deine Angaben sind wirklich extrem spaerlich, ich versuche es trotzdem:
Ihr koennt Euch beide getrennt oder gemeinsm veranlagen lassen.
Getrennt:
55.000 Einkommen 14.928 Einkommenssteuer
4800 Bafoeg als Lohnersatzleistung steuerfrei
Gemeinsam
59.800 Einkommen
Bafoeg wird unter Progressionsvorbehalt gestellt
gemeinsame Einkommenssteuer 11.188 Euro