Einkommenssteuerrückerstattung ALG2 Anrechnung

Folgendes kurzes Anliegen:

Mir ist klar, dass im Zeitraum von ALG2 Bezug eine Steuerückerstattung als Einkommen auf die Bezüge des ALG2 angerechnet werden würde.

WIe würde es sich aber im folgenden Szenatio verhalten:

Person erhällt von Juli bis Dezember 2017 ALG2

Diese Person muss zunächst Einkommenssteuer von seinem bestehenden Vermögen/Geld bzw was auch immer im Monat Oktober an das Finanzamt zahlen.

Dann entdeckt diese Person, dass man hätte Einspruch erheben können und die eigentlich zu zahlenden Beträge für die EKS 2016 verringern sich deutlich. Da die Person die EKS 2016 schon an das Finanzamt gezahlt hat, würde das Finanzamt den zu viel gezahlten Einkommenssteuerbetrag im Monat November 2017 zurückerstatten.

Nun ist die Frage: Würde diese Zurückzahlung eines Betrages, der im ALG2-Bezug vom eigenen Vermögen gezahlt wurde, wenn er quasi teilweise zurückfliest auch als Einkommen angerechnet werden oder würde in diesem Fall keine Anrechnung stattfinden?