Hallo, Jemand bezieht seit Januar Rente wegen voller Erwerbsminderung i.H.v. 350 Euro. Der Rest seines Einkommens ist aufstockende / ergänzende Grundsicherung.
Letztes Jahr hat er vor Eintritt der Rente 6 Monate auf dem 1. Arbeitsmarkt gearbeitet und gibt nun eine Einkommenssteuer-Erklärung ab und erwartet eine Rückzahlung.
Frage: Da diese Rückzahlung sich auf das Jahr VOR dem Rentenbeginn und auch VOR dem ersten Bezug von Grundsicherung bezieht, ist sie demnach anzugeben und wird sie ihm also angerechnet bzw. abgezogen (wenn ja von wem)?
Ich bin der Meinung, dass es sich um Vermögen handelt, das er im Vorjahr erwirtschaftet hat. Außerdem liegt die Rückzahlung unter dem Selbstbehalt von 1600 Euro für Grundsicherungs-Bezieher.
Danke für jeden Hinweis.