Einkommenssteuersatz nach Erhalt einer Abfindung

Hallo zusammen,

angenommen folgender Fall:

A verlor Ende Mai 2010 seine Arbeitsstelle. Er erhielt dafür eine Abfindung, die mit Fünftelregelung besteuert wurde. A wird voraussichtlich bis Mitte Juli, also 6 Wochen arbeitslos sein und tritt dann eine neue Arbeitsstelle an.
Bei seinem neuen Arbeitsplatz ist der Verdienst erheblich geringer, aber er wollte eine längere Arbeitslosigkeit vermeiden.
Da A ganz gut verdient hatte und viele Jahre Mitarbeiter in seinem alten Unternehmen war, ist die Steuerbelastung erheblich und die Fünftelregelung bringt nicht viel.
Die Frage ist jetzt: Wie wird A für den Rest des Jahres sein neues, niedrigeres Gehalt versteuern? Mit dem Steuersatz der dem neuen Gehalt entspricht oder mit demselben Steuersatz, mit dem die Abfindung besteuert wurde?
Besten Dank im Voraus
Carmen

Hi !

Mit dem Steuersatz der dem neuen Gehalt entspricht oder mit demselben Steuersatz, mit dem die Abfindung besteuert wurde?

Weder noch. Es wird einfach sein neues Brutto genommen und je nach Steuerklasse ergibt sich dann aus den „Steuertabellen“ eine Lohnsteuer.

Kleines Trostpflaster für den jetzt geringeren Verdienst: der A dürfte sich aber wahrscheinlich am Jahresende noch über eine ordentliche Steuererstattung freuen können.

BARUL76

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Hallo Barul76,

also wenn es A wirklich geben würde, hätte er sich vielleicht so eine Antwort erträumt und würde sich tierisch freuen.

Danke
Carmen