Hallo zusammen,
angenommen folgender Fall:
A verlor Ende Mai 2010 seine Arbeitsstelle. Er erhielt dafür eine Abfindung, die mit Fünftelregelung besteuert wurde. A wird voraussichtlich bis Mitte Juli, also 6 Wochen arbeitslos sein und tritt dann eine neue Arbeitsstelle an.
Bei seinem neuen Arbeitsplatz ist der Verdienst erheblich geringer, aber er wollte eine längere Arbeitslosigkeit vermeiden.
Da A ganz gut verdient hatte und viele Jahre Mitarbeiter in seinem alten Unternehmen war, ist die Steuerbelastung erheblich und die Fünftelregelung bringt nicht viel.
Die Frage ist jetzt: Wie wird A für den Rest des Jahres sein neues, niedrigeres Gehalt versteuern? Mit dem Steuersatz der dem neuen Gehalt entspricht oder mit demselben Steuersatz, mit dem die Abfindung besteuert wurde?
Besten Dank im Voraus
Carmen