Einkommenssteuerveranlagung

Hallo Experten,

ich mache dieses Jahr zum ersten Mal einen Lohnsteuerjahresausgleich.
Im letzten Jahr habe ich unter 7000 Euro verdient, weil ich nur 3 Monate
berufstätig war.
Soweit ich eben gelesen habe, bekomme ich alle gezahlten Steuern mittels
Einkommenssteuerveranlagung zurück.

Bin ich da richtig informiert?
Was ist das überhaupt?
Wie mache ich solch eine Einkommenssteuerveranlagung?

Darf ich in diesem Fall dann die Fahrtkosten (Berufsschule, Arbeitsstelle),
Bewerbungskosten, Umzugskosten u.ä. noch zusätzlich angeben?
Dann würde ich ja mehr zurückbekommen, als ich gezahlt habe…

Bin nun etwas verwirrt.

Gruß
Tato

Hallo Experten,

ich mache dieses Jahr zum ersten Mal einen
Lohnsteuerjahresausgleich.

Hallo,

lohnsteuerjahresausgleich gibt`s glaub ich seit 1964 nicht mehr :smile:

Im letzten Jahr habe ich unter 7000 Euro verdient, weil ich
nur 3 Monate
berufstätig war.

t ich eben gelesen habe, bekomme ich alle gezahlten

Steuern mittels
Einkommenssteuerveranlagung zurück.

  • höchstwahrscheinlich, wenn sonst keine einkünfte vorliegen…

Bin ich da richtig informiert?

  • yep

Was ist das überhaupt?
Wie mache ich solch eine Einkommenssteuerveranlagung?

  • formulare beim finanzamt holen und ausfüllen…

Darf ich in diesem Fall dann die Fahrtkosten (Berufsschule,
Arbeitsstelle),
Bewerbungskosten, Umzugskosten u.ä. noch zusätzlich angeben?
Dann würde ich ja mehr zurückbekommen, als ich gezahlt
habe…

  • man bekommt nie mehr zurück als man bezahlt hat…

Bin nun etwas verwirrt.

  • mit recht :smile:

gruß inder

Gruß
Tato

Hallo,

@ Inder
ich muss Dich leider enttäuschen, den Lohnsteuerjahresausgleich gibt es
weiterhin siehe
http://www.personal-office.de/inhalt/hpo_lohnsteuer_…

@ alle w-w-w Experten
Ist das nun richtig, dass ich alle gezahlten Steuern wiederbekomme?

Benötige ich für die Einkommenssteuerveranlagung (was ja anscheinend identisch
mit dem Lohnsteuerjahresausgleich ist) ebenfalls den Mantelbogen vom Finanzamt?
Dann muss ich mir ja die Arbeit mit Anlage N gar nicht machen und all die
anderen Kosten abrechnen, wenn ich trotzdem nicht mehr bekomme.
Sehe ich das richtig?
Mantelbogen, Lohnsteuerkarte und gut ist?
Gibt es Möglichkeiten noch mehr (als viel) zurückzubekommen?

LG
tato

Hallo!

@ Inder
ich muss Dich leider enttäuschen, den
Lohnsteuerjahresausgleich gibt es
weiterhin siehe
http://www.personal-office.de/inhalt/hpo_lohnsteuer_…

Da muß ICH DICH enttäuschen: nur weil irgendein Unternehmer so etwas behauptet, muß es das nicht unbedingt geben… (oder hast Du vielleicht auch eine Kupfermatte gegen Erdstrahlen unter deiner Matratze liegen?)
Den Lohnsteuerjahresausgleich gibt es seit etwa Anfang der neunziger Jahre nicht mehr, das ganze nennt sich jetzt „Antragsveranlagung“ und ist genau so eine Einkommensteuererklärung wie jede andere auch.
Nur MUSST Du sie halt nicht abgeben, sondern DARFST…

@ alle w-w-w Experten
Ist das nun richtig, dass ich alle gezahlten Steuern
wiederbekomme?

Wenn Du tatsächlich nur 7.000 Euro verdient / eingenommen hast, dann ja.
Hierzu zählen aber alle Einkünfte, also wenn Du noch größere Zinserträge oder irgendwelche anderen Einkunfte hast, mußt Du die mit angeben.

Benötige ich für die Einkommenssteuerveranlagung (was

ja

anscheinend identisch
mit dem Lohnsteuerjahresausgleich ist) ebenfalls den
Mantelbogen vom Finanzamt?

Ja.

Dann muss ich mir ja die Arbeit mit Anlage N gar nicht machen

Doch, die Anlage N mußt Du trotzdem ausfüllen. Nur die Aufstellung der Werbungskosten kannst Du dir schenken.

und all die
anderen Kosten abrechnen, wenn ich trotzdem nicht mehr
bekomme.
Sehe ich das richtig?

Ja.

Mantelbogen, Lohnsteuerkarte und gut ist?

Nein, siehe oben: Anlage N muß dabei sein.

Gibt es Möglichkeiten noch mehr (als viel) zurückzubekommen?

Nur durch Betrug und Fälschungen…
(davon ist prinzipiell abzuraten!)

Schönen Gruß,
Robert

Hallo Robert,

Dann habe ich mich halt geirrt.
Bin ja auf diesem Gebiet kein Experte und dachte, es gibt den
Lohnsteuerjahresausgleich (noch), da der Begriff im Internet umherschwirrt.
Daher *entschuldigung inder*!

Nur MUSST Du sie halt nicht abgeben, sondern DARFST…

Wäre ja blöd, wenn ich es nicht tun würde!

Hierzu zählen aber alle Einkünfte, also wenn Du noch größere
Zinserträge oder irgendwelche anderen Einkunfte hast, mußt Du
die mit angeben.

Nö, habe ich nicht.

Nur durch Betrug und Fälschungen…
(davon ist prinzipiell abzuraten!)

Hatte ich auch nicht vor. Ich meinte damit eher legale Tricks.

Gruß
Tato

Dann habe ich mich halt geirrt.
Bin ja auf diesem Gebiet kein Experte und dachte, es gibt den
Lohnsteuerjahresausgleich (noch), da der Begriff im Internet
umherschwirrt.
Daher *entschuldigung inder*!

rehi tato,

ich will mal zu deiner entlastung beitragen, das es einen begrifflichen lohnsteuerjahresausgleich noch gibt, der aber mit der einreichung von unterlagen beim finanzamt (nun antragsveranlagung) nix zu tun hat.

der LStJA ist eine innerbetriebliche geschichte. wenn du lohnarbeitnehmer bist mit wechselnden monatsbruttolöhnen, werden deine monatlichen entlohnungen ja nach den monatstabellen abgerechnet. diese monatstabellen sind dann aber sehr ungenau, wenn es oft hoch/runter geht (wie aufm bau).

hier kann der arbeitgeber dann im dezember die gesamten jahreslöhne nach der jahressteuertabelle abrechnen, wodurch sich dann im dezember auf der lohnrechnung ggf. ein geringerer lohnsteuerabzug (bzw. lohnsteuergutschrift) ergibt. das nennt sich dann lohnsteuerjahresausgleich.

hier haben aber nur diese steuerlichen angaben effekt auf die steuer, die auf der lohnsteuerkarte stehen (klasse, kinder, religion, freibeträge). der arbeitnehmer kann nicht beim arbeitgeber noch werbungskosten einreichen, der arbeitgeber ist nicht verlängerter arm des finanzamtes…

ergo: LStJA nur begrenzt sinnvoll bei kleiner gruppe von arbeitnehmern in deutschland. was du meinst ist früher unter dem LStJA bekannt gewesen und heisst nun aber begrifflich wie gesagt Einkommensteuerantragsveranlagung.

mfg und schönen sonntag

vom showbee