Einkommenssteuervorauszahlungen bei AN für 2011

Hallo,

das FA will für 2010 in einer Summe und ab 2011 von mir vierteljährliche Vorauszahlungen in nicht unerheblicher Höhe, da aufgrund der gewählten Steuerklassen III/V mit Nachzahlungen zu rechnen ist. Kann ich mit einem Steuerklassenwechsel auf IV/IV der Vorauszahlung entgehen und gegen den Bescheid Einspruch erheben ?

Kann ich ggf. auch beim FA beantragen weiterhin im Rahmen der Einkommenssteuererklärung den Betrag in einer Summe zu zahlen ?

von fall zu fall anders einfach beim finanzamt anrufen!Viel erfolg…ich denke aber in die IV wechseln geht immer…aber macht prinzipell ja nichts ob du es auf deinen lohn gleich versteuerst oder halt so vierteljährlich zahlst…kommt ja aufs selbe raus

Wenn es dann zu keiner Nachzahlung mehr kommt, müssen Sie keine Vorauszahlungen leisten. Aber: Die „Vorauszahlung“ wird derjenige dann leisten, der vorher Klasse III hatte, da die Steuer in Klasse IV wesentlich höher ist. In der Regel ist Klasse III/V plus Vorauszahlung günstiger.
Ab einer gewissen zu erwartenden Nachzahlung werden automatisch Vorauszahlungen für das laufende und die kommenden Jahre festgesetzt. Dagegen können Sie i.d.R. nichts machen.

Hallo erstmal,
ich weiß nicht ob Sie es schon wussten, aber:
Anstelle der Steuerklassenkombinationen III/V können Sie erstmals ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug das Faktorverfahren wählen. Der Antrag ist beim Finanzamt von beiden Ehegatten gemeinsam formlos unter Vorlage beider Lohnsteuerkarten und Angabe der voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres 2010 oder auch in Verbindung mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu stellen.

Was ist besser: IV/IV oder III/V?
Darauf gibt es keine allgemein gültige Antwort. Die Frage lässt sich letzten Endes nur nach Ihren persönlichen Verhältnissen entscheiden. Möchten Sie erreichen, dass Ihnen im Laufe des Jahres möglichst wenig Lohnsteuer einbehalten wird, prüfen Sie, bei welcher Steuerklassenkombination sich in Ihrem Fall insgesamt der geringste Steuerabzug ergibt. Für Zwecke der Lohnsteuerermittlung steht Ihnen auf den Internet-Seiten des Bundesfinanzministeriums ein interaktiver Steuerrechner zur Verfügung. Nützlich ist auch der bei Finanztip.de eingebundene Gehaltsrechner, denn er bietet auch Funktionen, wie „was steuerlich und frei von Sozialabgaben noch geht“.

Mit freundlichen Grüßen
zeichevadda
https://www.abgabenrechner.de/
http://www.finanztip.de/