Hallo erstmal,
ich weiß nicht ob Sie es schon wussten, aber:
Anstelle der Steuerklassenkombinationen III/V können Sie erstmals ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug das Faktorverfahren wählen. Der Antrag ist beim Finanzamt von beiden Ehegatten gemeinsam formlos unter Vorlage beider Lohnsteuerkarten und Angabe der voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres 2010 oder auch in Verbindung mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu stellen.
Was ist besser: IV/IV oder III/V?
Darauf gibt es keine allgemein gültige Antwort. Die Frage lässt sich letzten Endes nur nach Ihren persönlichen Verhältnissen entscheiden. Möchten Sie erreichen, dass Ihnen im Laufe des Jahres möglichst wenig Lohnsteuer einbehalten wird, prüfen Sie, bei welcher Steuerklassenkombination sich in Ihrem Fall insgesamt der geringste Steuerabzug ergibt. Für Zwecke der Lohnsteuerermittlung steht Ihnen auf den Internet-Seiten des Bundesfinanzministeriums ein interaktiver Steuerrechner zur Verfügung. Nützlich ist auch der bei Finanztip.de eingebundene Gehaltsrechner, denn er bietet auch Funktionen, wie „was steuerlich und frei von Sozialabgaben noch geht“.
Mit freundlichen Grüßen
zeichevadda
https://www.abgabenrechner.de/
http://www.finanztip.de/