Einkommenssteuervorrauszahlung / Gewerbesteuer für Einzelunternehmer (Schriftsteller) - gibt es eine Beispielrechnung?

Hallo,

ich habe jetzt schon von einigen Kleinunternehmern, die heute pleite sind und Schulden beim Finanzamt haben, gehört, dass sie eine Gewerbe - und Einkommenssteuervorrauszahlung leisten mussten, was mich ein wenig verwirrt hat.
Ich habe jetzt das halbe Internet durchgesucht, steig da aber nicht hinter. Sicherlich findet man Einkommenssteuerrechner und Gewerbesteuerrechner, aber die Höhe der Vorauszahlung ist nie wirklich angegeben. Ich möchte jetzt nur ungern Geld für einen Steuerberater ausgeben, nur um eine Beispielrechnung zu bekommen. Deswegen stelle ich hier mal eine und hoffe, dass mich jemand darüber aufklären kann, wie hoch die Voraussteuer sein könnte. Hatte auch gelesen, dass die komplett wegfallen kann, wenn man zum Beispiel unregelmäßige Einnahmen hat. Ein Schriftsteller jetzt zum Beispiel verdient ja nicht Regelmäßig das Gleiche. Deswegen nehme ich den jetzt auch Mal.

Beispiel: Schriftsteller (Self-Publisher) landet einen Hit und verdient im Jahr mit einem Buch 850,000,00 Euro. Im Vorjahr bekam er Stütze, im Folgejahr hat er vielleicht nur 20,000,00 Euro Einnahmen, da er kein neues Buch oder keinen Bestseller produziert hat.

Der Hebesatz beträgt 470 %

  • 24.500,00 Euro Freibetrag
    = 135.794,75 Euro
    Hiervon sind 109.791,50 Euro auf die Einkommenssteuer anrechenbar.
    Hinzurechnungsbetrag und Kürzungsbetrag = verstehe ich nicht.

So als nächstes kommt die Einkommenssteuer. Wird diese auf die 850,000,00 Euro ermittelt oder auf das, was nach der Gewerbesteuer noch übrig bleibt?

Ich rechne jetzt einmal mit dem vollen Gewinn:
Abrechnungsjahr nehme ich 2016. Steuerklasse 1, NRW, keine Kirche.

381,723,26 Euro Einkommenssteuer inklusive Soli.
ca. 11,000,00 Euro Sozialabgaben.

= + 457.276,74 Euro

  • 109.791,50 Euro
  • 26.003,25 Euro Gewerbesteuer
    = 541.064,99 Euro

Die Gewerbe und Einkommenssteuer beträgt somit: 297,935,01 Euro
Ein ganz schöner Wucher, wenn man mich fragt. Sind immerhin schon 35,04 %
Jetzt ist natürlich die Frage, wie hoch die Vorauszahlungen sein sollen. Weitere 297,935,01 Euro? Wäre ja der Kracher, weil somit ja nur noch 243,129,98 Euro übrig bleiben würden (28,59 %). Kann mir irgendwie nur schwer vorstellen, dass man 595.870,02 Euro an Steuern zahlen soll.

Ich würde mich freuen, wenn mich jemand diesbezüglich mal richtig aufklären könnte. :smiley:

Ich bin auch Autorin, kann dir aber leider nicht weiterhelfen. Nur halte ich die Ausgabe für einen Steuerberater nicht für rausgeschmissenes Geld. Ich komme lange nicht an deine Umsätze, aber meine StBin hat sich bisher noch immer gelohnt.

Nix für ungut
Ann da Cáva

Hi, ist nur eine Beispielrechnung. Hätte auch 100,000,00 oder 500,000,00 angeben können.

Das ändert nichts an meiner Empfehlung.

Hallo,

das wird aber weniger mit einer Steuervorauszahlung als viel mehr mit

Fantasie Gewinnerwartungen zu tun haben einschließlich der Pleite.

Bevor man sich selbstständig macht,sollte man Fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen unter anderem auch in Steuerlichen Sachen.

Um bei deinem Beispiel zu bleiben, so einen Hit landet man selten im Leben und von daher
sollte man sowas auch dann taktischerweise über mehere Jahre verteilen, was bei entsprechender Vertragsgestaltung ja kein Problem ist.

… und würdest Dich immer noch in einer Traumtänzerwelt bewegen. Die weitaus meisten Autoren erzielen mit ihrem Hobby ihrer Tätigkeit mit Glück zu viel zum Sterben, aber oft zu wenig zum Leben. Autoren zahlen übrigens keine Gewerbesteuer, weil ihre Tätigkeit unter die freien Berufe nach § 18 EStG fällt. Natürlich müssen sie Einkommensteuer zahlen, wobei allerdings viele Autoren froh wären, endlich Einkommensteuer zahlen zu dürfen, weil ihr Einkommen dann den Freibetrag übersteigt. Schriftstellerei bietet abgesehen von nur wenigen Ausnahmen eine wirtschaftlich schwierige Existenzgrundlage. Die Aussage gilt insbesondere für Self-Publishing. Das Agieren ohne Verlag und mit Druck nach Bestelleingang kann für spezielle Segmente eine feine Sache sein, aber für die Mehrzahl der auf diesem Sektor tätigen Autoren ist es ein nur aus Irrlichtern bestehender Weg.

Steuervorauszahlungen sind übrigens nichts Böses. Man kann darin einen Schutz des Steuerpflichtigen sehen, der davor bewahrt wird, seine Einkünfte zu verfrühstücken, um sich irgendwann mit Steuerforderungen für womöglich mehrere Jahre konfrontiert zu sehen. Deshalb werden Steuerlasten zunächst geschätzt und angemessene Teilbeträge festgesetzt. Ist im Grunde so ähnlich wie bei abhängig Beschäftigten, denen monatlich die Einkommensteuer abgezogen wird. Nach Abschluss des Kalenderjahres erfolgen Steuererklärung, danach Erstattung oder Nachforderung.

In Deinem Posting erwähnst Du pleite gegangene Einzelunternehmer. In D ist aber noch kein Fall bekannt geworden, in dem ein Unternehmer, der keinen Buchführungs- und Melderückstand vor sich herschiebt, von der Steuer in die Pleite getrieben wurde. Insolvenzen haben regelmäßig andere Gründe. Daran ändert auch der Sachverhalt nichts, dass gelegentlich Finanzämter Antragsteller von Insolvenzverfahren sind.

Gruß
Wolfgang

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Und den ganzen Rest hast du auch nicht verstanden. Ein Schriftsteller bezahlt keine Gewerbesteuer, weil er kein Gewerbe betreibt. Also vergiss es einfach.

Servus,

die Vorauszahlungen werden ganz schlicht in Abhängigkeit von dem voraussichtlichen zu versteuernden Einkommen (ESt) und Gewerbeertrag (GewSt) festgesetzt. Der Steuerpflichtige kann die festgesetzten Vorauszahlungen jederzeit anpassen lassen - er weiß ja sehr viel mehr über das laufende Jahr als das FA, davon kann er dem FA schon mal was verraten.

Kleinunternehmer gibt es bei ESt und GewSt nicht, das ist ein Begriff aus der USt.

Deine Berechnungen sind unverständlich.

Schöne Grüße

MM

Aha. Du willst mir also gerade sagen, dass man als Schriftsteller, der Bücher aus selbstständiger Arbeit auf Plattformen wie Amazon etc. zum Verkauf einstellt, kein Gewerbe braucht? Da liegst du aber sowas von falsch :slight_smile:
Und diese Aggressivität, die kannst du dir sparen. Du brauchst allein schon ein Gewerbeschein dafür, um ISBN Nummern zu beantragen, also erzähl mir keinen. Ich habe freundlich gefragt, wie das mit den Steuervorrauszahlungen abläuft - nichts weiter. Und wenn ich 50,000 Euro angegeben hätte. Es geht um die Summe der Vorauszahlungen, wonach sich das Finanzamt richtet. Ob andere froh über irgendwelche Einnahmen wären, ist mir wurscht. Es geht nur um die Frage der Vorauszahlungen.

Einzelunternehmer :slight_smile: Mein Fehler.

Hi,

I guess a self-publisher is a writer that does the job of a publishing company on his own, so that the products he sells are not the publishing rights for texts, but ready-to-read books.

This could be a motive to make him pay professional tax.

Cheers!

MM

Why didn’t you write in German from the beginning? This could have made things much easier.

By the way: You better wouldn’t teach @RotAlge basics regarding taxation in Germany - you might miss to be taught :wink: .

Cheers

MM

Servus,

alla gehmers an.

Der Autor erzielt mit seinem Selbstverlag einen Gewinn von 850.000 € (das ist ungefähr 20 Prozent vom ganzen dtv, aber seis drum) vor Gewerbesteuer.

Es sollen sich keine Grundstücke im Betriebsvermögen befinden, nichts geleast oder gemietet sein, keine Spenden und keine Zinsen die Gewinn- und Verlustrechnung belasten.

Dann ist (von unwichtigen Details abgesehen) der Gewerbeertrag gleich dem Gewinn vor GewSt.

Daraus ermittelt man den Gewerbesteuermessbetrag mit 3,5 % nach Abzug des Freibetrags von 24.500 €: 28.892 €.

In der Stadt, in der der Verlag sitzt, soll der Gewerbesteuer-Hebesatz 400 % sein, damit beträgt die Gewerbesteuer 115.570 € (die 470 %, die Du vorschlägst, sind vollkommen unrealistisch - sie werden nur in sechs Städten in D erreicht bzw. überschritten).

So, und jetzt muss der Mann auch ESt bezahlen. Er soll versäumt haben, sich rechtzeitig ein 7i-Objekt oder sowas anzuschaffen, sein zu versteuerndes Einkommen sei 835.000 €.

Er ist ledig - es wird ESt vor Anrechnung der GewSt in Höhe von 359.722 € und ein Solidaritätszuschlag von 19.784,71 € festgesetzt. Jetzt wird die GewSt mit dem 3,8-Fachen des GewSt-Messbetrages angerechnet: ./. 109.789,60 €. Damit beträgt die ESt 249.932,40 € und der Soli 13.746,28 €.

Die Summe GewSt, ESt + Soli beträgt in diesem Beispiel 379.248,68 €. Das entspricht knapp 45 % des Gewinns vor Steuern.

Deutlich weniger wird es, wenn der Verlag nach Monheim/Rhein zieht: Dort beträgt der GewSt-Hebesatz 265 v.H. - das hat übrigens keinen Einfluss auf die Anrechnung, bei der bleibt immer Messbetrag * 3,5 stehen.

So, und dann die Vorauszahlungen: Die werden maschinell immer so festgesetzt, als seien die Verhältnisse im Folgejahr gleich wie im veranlagten Jahr. Das weiß der Steuerpflichtige selber natürlich viel genauer als das Finanzamt - deswegen tut er gut daran, ihm zu erzählen, wie es wirklich ist.

Dann klappt es auch mit den Vorauszahlungen.

Schöne Grüße

MM