Einkommenst.erklärung/Provision für Jobvermittlung

Liebe Mitglieder,

eine Person, die in keinem festen Angestelltenverhältnis steht (Bsp. Student) bekommt durch eine Agentur einen Darstellerjob vermittelt. Dieser wird von der Produktion über die Lohnsteuerkarte abgerechnet. Von dem anfallenden Netto-Betrag zieht die Agentur anschließend gesondert per Rechnung ihre Provision ab und zahlt den Restbetrag aus. Wie wird diese Provision in der Einkommenssteuererklärung angegeben, da sie letztendlich nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt wird, aber jedoch das tatsächliche Einkommen um diesen Betrag gemindert ist?

Vielen Dank.

Hallo,
die einzige Möglichkeit die ich in diesem Fall sehe ist der Versuch, die Provision als sonstige Werbungskosten in der Anlage N anzusetzen.
Wirkt sich aber nur aus, wenn die gesamten Werbungskosten über 920,00€ liegen.

Viele Grüße aus Berlin

Hallole,

die Agentur muß natürlich einen Beleg über die Provision erstellen! Auf der Anlage N wird dann der Bruttolohn lt. LST-Karte eingesetzt und als Werbungskosten der Beleg mit der in Rechnung gestellten Provision angegeben.
Die Verrechnung über den Nettolohn ist ja nur ein abgekürzter Zahlungsweg.

Hoffe, geholfen zu haben und sende Grüße
Andrea

Es handelt sich um Werbungskosten, die die Lohneinkünfte mindern.

ich würde es zumindest mit einreichen als werbungskosten