wenn in einem Jahr nur 6 Monate gearbeitet wurde und nur für diese Zeit Lohnsteuer/Soli ans FA übermittelt wurde, lässt sich dann errechnen wie es ausschaut wenn man im Folgejahr 12 Monate arbeitet?
Gemeint ist, wenn das Einkommen gleich bliebe, man die Zahlen einfach verdoppelt - Bruttoarbeitslohn - Lohnsteuer - Soli, das Ergebnis müsste doch dann eigentlich eine Vorausschau auf das Folgejahr bieten?
Wenn die entstehenden Summen allerdings eine Nachzahlung ans FA bewirken würden, passt der Arbeitgeber die Lohnsteuer entsprechend an, sodass man einen anderen Lohnsteuerbetrag zahlt wenn man 12 Monate am Stück in einer Firma arbeitet, als wenn man nur 6 Monate dort beschäftig ist oder wird dies einfach so weitergeführt unabhängig vom Ergebnis am Jahresende?
Errechnet das das Steuerbüro zuversichtlich oder kann man als Arbeitnehmer da mitwirken wenn man glaubt zu wenig Lohnsteuer zu entrichten und eine Nachzahlung vermeiden möchte?
das Verfahren für die Einbehaltung der Lohnsteuer ist in § 39 b EStG geregelt.
Danach ist für lfd. Bezüge (ohne Sonderzahlungen wie 13. Gehalt, Weihnachtsgeld u. ä.) vom Jahresbrutto auszugehen. D. h. die Monatsvergütung ist mit 12 zu multiplizieren. Bei gleichem Monatsgehalt und sonst unveränderten Voraussetzungen ist bspw. die mtl. Lohnsteuer für einen Berufsanfänger im ersten vollen Jahr der Beschäftigung genau so hoch wie in einem Einstiegsjahr mit 6 Monaten Beschäftigung.
Ob sich im Zuge der Veranlagung durch das FA eine Steuernachzahlung oder Erstattung ergibt, spielt für den Lohnsteuerabzug keine Rolle.
wenn in einem Jahr nur 6 Monate gearbeitet wurde und nur für
diese Zeit Lohnsteuer/Soli ans FA übermittelt wurde, lässt
sich dann errechnen wie es ausschaut wenn man im Folgejahr 12
Monate arbeitet?
Ja, die Lohnsteuer wird gleich sein. Bei der Berechnung wird ja immer davon ausgegangen, dass man das ganze Jahr zu diesem Gehalt arbeitet bzw. gearbeitet hat. Man sollte allerdings beachten, dass sich die Lohnsteuer 2010 anders berechnet als 2009.
Wenn die entstehenden Summen allerdings eine Nachzahlung ans
FA bewirken würden
Eine Nachzahlung ans Finanzamt kommt bei Arbeitnehmern praktisch nie zu Stande, da tendenziell immer mehr Lohnsteuer einbehalten wird, als zu wenig. Inbesondere, wenn man nur 6 Monate geabeitet hat, wird man viel vom Finanzamt zurückbekommen.
Die Lohnsteuer ist immer gleich, egal ob man das ganze Jahr oder nur paar Monate arbeitet.
Übrigens: Unter http://www.abgabenrechner.de kann man sich die Lohnsteuer auch berechnen lassen. Da kann man schauen, ob der Arbeitgeber alles richtig macht. Und wenn er das tut, braucht man keine Nachzahlung befürchten.
Eine Nachzahlung ans Finanzamt kommt bei Arbeitnehmern
praktisch nie zu Stande, da tendenziell immer mehr Lohnsteuer
einbehalten wird, als zu wenig. Inbesondere, wenn man nur 6
Monate geabeitet hat, wird man viel vom Finanzamt
zurückbekommen.
Dabei ist die Rechnung noch wesentlich komplizierter, da die anderen 6 Monate ja auch Einküfte vorhanden waren, ich wusste jetzt nur nicht ob der Arbeitgeber immer individuell auf die Situation und Vorgeschichte des AN bei einem AG wechsel berechnet…
Die Lohnsteuer ist immer gleich, egal ob man das ganze Jahr
oder nur paar Monate arbeitet.
Übrigens: Unter http://www.abgabenrechner.de kann man sich die
Lohnsteuer auch berechnen lassen. Da kann man schauen, ob der
Arbeitgeber alles richtig macht. Und wenn er das tut, braucht
man keine Nachzahlung befürchten.
…genau das wollte ich sehen ) Danke!
Interessant wäre jetzt auch noch eine Rechnung der Vorsorgepauschale, habe einiges dazu gefunden aber es wird mir nicht schlüssig wie z.B. Elster diese errechnet, aber ein anderes Thema somit eine neue Frage, vielen vielen Dank für die Hilfe und Infos hierbei!
Dabei ist die Rechnung noch wesentlich komplizierter, da die
anderen 6 Monate ja auch Einküfte vorhanden waren, ich wusste
jetzt nur nicht ob der Arbeitgeber immer individuell auf die
Situation und Vorgeschichte des AN bei einem AG wechsel
berechnet…
Nein, das tut der Arbeitgeber nicht. Er kennt die Vorgeschichte des Arbeitnehmers nicht und darf sie auch nicht berücksichtigen.